Staatlich nicht anerkannte Berufe, kein Nachweis von Ausbildung oder Fähigkeitslevel nötig
Die Berufe Ernährungsberater, Verhaltensberater und Tierheilpraktiker (THP) haben alle etwas gemeinsam: es sind Berufe, die staatlich nicht anerkannt sind. Das gilt auch für Tierpsychologen, Tierphysio, Tierhomöopathen und Bachblütenberater. Gemeinsam haben sie auch, dass für ihre Ausübung rechtlich gesehen keine Ausbildung und keine Fähigkeitsnachweise nötig sind. Niemand prüft, was sie gelernt haben oder was sie wirklich können.
In Deutschland ist die Ausübung dieser Berufe nur aufgrund der Berufsfreiheit möglich, die sich aus Artikel 12 des Grundgesetzes ergibt. In Österreich beispielsweise ist das Praktizieren als Tierheilpraktiker seit knapp 30 Jahren verboten.
Keine Ausbildung & Prüfung nötig, Inhalte nicht offiziell geregelt
Dadurch, dass diese Berufe relativ ungeregelt praktiziert werden dürfen, sieht der Gesetzgeber auch keine Reglementierung oder Überprüfung der jeweiligen Ausbildungen vor. Das bedeutet einerseits, dass Jeder sich selbst und Anderen diese Titel verleihen kann – ohne dass Vorwissen nötig ist. Es bedeutet aber auch, dass private Institute oder Einzelpersonen die solche „Ausbildungen“ anbieten, sich nicht an Vorgaben zu Inhalten oder Wissensvermittlung halten müssen. Niemand hat Einfluss oder Kontrolle über Unterrichtsinhalt oder – gestaltung.
Kurz gesagt kann Jeder sich selbst oder Andere so nennen – auch ohne irgendetwas über das zu wissen, was er als Dienstleistung verkauft. Die schulinternen Zertifikate, Diplome etc. sind nirgendwo offiziell anerkannt.
Keine speziellen gesetzlichen Regelungen, keine spezielle Aufsichtsbehörde
Die einzigen gesetzlichen Regelungen die dabei gelten sind jene, die auch andere katzenhaltende Menschen und Unternehmen einhalten müssen: Tierschutzgesetz, Arzneimittelrecht, Tierseuchenrecht und Betäubungsmittelgesetz. Auch das Lebensmittelrecht gehört selbstverständlich dazu, falls die jeweiligen Praktizierenden an Tiere arbeiten, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Wie auch andere Unternehmer müssen die Praktizierenden sich an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Heilmittelwerbegesetz halten.
Aber es gibt keine Gesetze, die speziell die Arbeit der tierisch Tätigen regeln. Für Heilpraktiker im Humanbereich existiert das Heilpraktikergesetz – ein entsprechendes Pendant für Tierheilpraktiker gibt es nicht. Der Gesetzgeber sieht hier keine Veranlassung, die Ausübung durch Gesetze oder Vorgaben zu reglementieren. Allerdings müssen THP laut gängiger Rechtsprechung angeben, dass der Beruf auch ohne staatliche Erlaubnis ausgeübt werden darf.
„Staatlich anerkannt“?
Es gibt Fernlehrkurse, die mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ werben. Dabei bezieht sich die Anerkennung auf die Art der Inhaltsvermittlung – also das „Auf welche Weise wird der Stoff vermittelt?“. Manchmal ist auch „nur“ das jeweilige Institut anerkannt. Das alles sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Ausbildungsinhalte, Prüfungen oder Berufsbezeichnungen staatlich anerkannt sind!
Befugnisse wie jeder katzenhaltende Mensch
Auch wenn es keine Vorgaben speziell für tierisch Tätige gibt, schränken die oben genannten Gesetze ihre Befugnisse dennoch ein. So ist ihnen beispielsweise die Verschreibung und Verabreichung verschreibungspflichtiger Medikamente verboten. Ab Januar 2022 wird dies auch viele (nicht alle!) homöopathische Mittel betreffen. Ebenso wenig ist die Anwendung von invasiven Diagnose- oder Therapieverfahren wie z.B. das Blutabnehmen erlaubt. Leistungen, für die eine Narkose nötig ist – z. B. Röntgen oder Operationen – sind ebenfalls nur tiermedizinischem Fachpersonal vorbehalten.
Es bleibt letztlich also das über, das auch jeder katzenhaltende Mensch selbst ausführen darf.
Stattdessen werden manchmal Diagnose- und Therapieverfahren angewandt, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand halten: z. B. Bioresonanz oder Haaranalysen. Der Nutzen solcher Dienstleistungen für Diagnose und Therapie ist aus evidenzbasierter Sicht nicht vorhanden – verschiedenste Untersuchungen konnten keine Wirkung, aber kuriose Ergebnisse nachweisen.
Offene Ablehnung evidenzbasierter Medizin wird zum Problem
Die Ausbildungen werden keinem veterinärmedizinischen Maßstab gerecht. Die Kenntnis von biologischen Grundlagen, Zusammenhängen oder Kreisläufen ist nicht Voraussetzung für das Tragen der Berufsbezeichnungen. So kommt es durchaus vor, dass diese Grundlagen fehlen oder offen abgelehnt werden. Dies führt – zusammen mit der Einstellung des jeweils tierisch Tätigen – manchmal dazu, dass tiermedizinische Diagnosen oder Therapien angezweifelt werden.
So manch tierisch Tätiger lässt sich sogar dazu hinreißen, dem ratsuchenden Kunden von Medikamenten, Therapien und Tierarztbesuchen allgemein abzuraten. In solchen Fällen werden nicht nur Kompetenzen überschritten, sondern auch die Gesundheit des Tieres gefährdet. Da keine Kontrollinstanzen existieren und die Haftung stark eingeschränkt ist, bleiben solche „Empfehlungen“ fast immer ohne Folgen für den tierisch Tätigen.
„Das steht aber so in meinem Skript“ – Ausbildung, Kompetenz und Arbeitsweise breit gefächert
All diese Faktoren führen dazu, dass der Kenntnisstand und die Arbeitsweise von tierisch Tätigen breit gefächert ist. Während es unter ihnen Menschen gibt, die sich stetig weiterbilden und monate- oder gar jahrelange Ausbildungen genossen haben – gibt es auch Jene unter ihnen, die ihr Wissen lediglich aus kurzen Werbeveranstaltungen haben und daraufhin ohne Weiterbildung praktizieren.
Gesetzlich gesehen wird zwischen ihnen kein Unterschied gemacht: Beide dürfen unter der gleichen Berufsbezeichnung praktizieren und ihre Dienstleistungen öffentlich anbieten. Wir als Halter können auf den ersten Blick auch erstmal keinen Unterschied feststellen: ein Schriftstück mit der gleichen Berufsbezeichnung können oft beide vorweisen.
Katrin von verstehedeinekatze hat in ihrer neusten Podcast-Folge „Yay… ich bin jetzt „Tierheilpraktikerin“ ein Beispiel für genau jene „Ausbildungen“ gegeben, die wenig bis kein Wissen vermitteln: "200€ – 1 Woche Zeit – 25 „Prüfungsfragen“ = ein schickes Zertifikat"
Ein weiteres Problem besteht darin, dass es keine einheitlichen Abschlussprüfungen gibt und die Kenntnisse der Praktizierenden keiner Überprüfung stand halten müssen. So ist es möglich, dass trotz Ausbildungsstätte mit gutem Ruf die individuellen Praktizierenden Empfehlungen geben, die (verhaltens-)medizinischen Grundlagen eklatant widersprechen*. Denn auch wenn der Ausbildungsinhalt eigentlich Anderes vermittelt, kann der tierisch Tätige selbst entscheiden, welche Ratschläge er geben möchte. Niemand prüft, ob bestimmtes Wissen in der Ausbildung vermittelt und verstanden wurde. Und ob es auch angewendet wird.
* Empfehlungen, die ich diesbezüglich lesen durfte, sind beispielsweise: Verhaltensberater, die Wasserspritze, Anschreien und Gewalt empfehlen. Ernährungsberater, die kranken Tieren eine Mischung aus dem durch sie vertriebenen Futter und Kartoffelbrei oder Reis empfehlen oder Nahrungsergänzungsmittel „verschreiben“, die das Risiko auf andere Krankheiten erhöhen. Darunter auch Tierheilpraktikerinnen, die mit „Auspendeln“ Diagnosen stellen möchten und Epilepsiepatienten von Medikamenten abraten und stattdessen Öle „verschreiben“. Solche „Empfehlungen“ kann ich leider in derart großer Anzahl lesen, dass ich mir nur einen Bruchteil merken kann.
Zum Wohl unserer Katzen genau auswählen
Insgesamt vermittelt uns also ein Zertifikat, ein schulinternes Diplom oder eine Berufsbezeichnung keinen Eindruck über die Kompetenz unseres Gegenübers. Tatsächlich ist es sehr schwer zu erkennen, ob wir mit unserem Tier in guten Händen sind. Denn ein Stück Papier gibt uns keine Auskunft darüber, was unser Gegenüber wirklich gelernt hat und wie die Person arbeitet. Es garantiert nicht einmal, dass unser Gegenüber überhaupt etwas gelernt hat. Um zumindest ein wenig klarer zu sehen, können wir uns an folgenden Fragen orientieren:
- Welche Aus- und Weiterbildung liegt vor?
- Wie ist die Arbeitsweise?
- Welche Einstellung wird in Kennenlerngespräch und Kommunikation vermittelt?
Bildet unser Gegenüber sich ständig weiter, achtet auf veterinärmedizinische Begleitung und legt Wert auf katzengerechte Vorgehensweise ist das zumindest ein einigermaßen guter Anfang. Fehlende Weiterbildung, die Unkenntnis oder Ablehnung von (verhaltens-)medizinischen Grundlagen sollten wir nicht unterstützen – zum Wohl unserer Katzen.
Im Zweifelsfall können wir uns an spezielles tiermedizinisches Fachpersonal wenden: Denn die Weiterbildungen für Verhaltensmedizin, Ernährungsberatung und Orthopädie gibt es schließlich auch noch ganz offiziell für die Tierarztpraxis. Da können wir immerhin sicher sein, dass diese Weiterbildungen zusätzlich zum mindestens fünfeinhalb Jahre langen Grundstudium erfolgt sind und einheitliche und offiziell kontrollierte Abschlüsse vorliegen.
Verhaltens- & Ernährungsberaterin für Katzen, Bloggerin
Miriam steht für die artgerechte Katzenhaltung. Mit ihrem Herzensprojekt katzen-fieber.de sensibilisiert sie seit über 13 Jahren für kätzische Bedürfnisse. Mit Online-Magazin, Vorträgen, Webinaren und Büchern vermittelt sie einfach verständliches Wissen. Individuelle Beratung rundet das Konzept ab. Für ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Katze!
Hallo, mit großer Interesse las ich diesen Bericht und möchte trotzdem eine Lanze für THP brechen. Vielleicht hatte ich großes Glück, an einen THP gekommen zu sein, der mit Leib und Seele für die Tiere da ist. Er hat 2 meiner Katzen (eine hatte CNI) über Jahre begleitet. Sein Motto lautet: „ich kann vielleicht nicht immer heilen, aber helfen und somit gemeinsame Zeit schenken“. Diese Zeit waren fast 5 Jahre und meine Katze ist mit dieser CNI 21 Jahre alt geworden. Natürlich gibt es „schwarze Schafe“,ohne Frage. Ich hatte das große Glück, jemanden zu treffen, der seinen „Job“ sehr gut macht.
In diesem Sinn wünsche ich uns allen ein gutes, neues Jahr 2022
Viele Grüße Lilly
Hallo Lilly!
Ich freue mich, dass euch ein THP helfen konnte. Denn ja, manchmal geht es nicht um Lebensverlängerung, sondern um Lebensverbesserung.
Aber du verstehst den Beitrag falsch. Es geht nicht um schwarze Schafe oder darum, dass ich THP generell irgendeine Eignung abspreche. Es geht darum, dass es keine offizielle Ausbildung dazu gibt und der Beruf nicht offiziell anerkannt ist. Dass sich Jeder so nennen kann. Natürlich öffnet das Tür und Tor für schwarze Schafe, aber auch die „weißen Schafe“ betrifft das. Wobei das eben nicht zwingend auch „fehlende Kompetenz“ heißen muss, aber um Kompetenz zu finden, kann man sich eben nicht auf schulinterne Ausbildungen, Diplome etc. verlassen und muss andere Kriterien heranziehen. Das ist ungemein wichtig zu wissen. Weil eben viele Menschen meinen, eine Bezeichnung oder ein Stück Papier würden hier automatisch auch „Der/Die kann was“ bedeuten.
Liebe Grüße und auch dir ein gesundes, neues Jahr!