Was ist überhaupt Tollwut und wie überträgt sie sich?
Tollwut wird durch einen Virus ausgelöst und durch den Speichel infizierter Lebewesen übertragen. Ein infiziertes Tier stirbt etwa 7 Tage nach Ausbruch der ersten Symptome. Symptome einer Tollwuterkrankung bei der Katze sind aggressives, unruhiges Verhalten, vermehrter Speichelfluss, später Heiserkeit und Muskellähmungen. Besteht der Verdacht oder die Gewissheit, dass ein Tier infiziert ist, muss das zuständige Veterinär- und Gesundheitsamt verständigt werden, da diese Krankheit extrem ansteckend ist und auch auf den Menschen übergeht.
Durch Kämpfe und Bisse infizierter Katzen, Hunde, Füchse, Fledermäuse, Marder, Waschbären und Dachse kann sich die eigene Katze mit Tollwut anstecken. Diese Krankheit endet bei Tieren in praktisch allen Fällen in einem qualvollen, schnellen Tod. Erst etwa 3-7 Tagen nach Ansteckung treten bei Hund und Katze die ersten Symptome der Krankheit auf. Es kann also durchaus sein, dass ein Tier, welches (noch) keine Anzeichen einer Erkrankung zeigt, dennoch bereits infiziert ist und den Virus auf andere Lebewesen überträgt.
Wie verbreitet ist Tollwut in Deutschland?
Im Jahre 2006 wurde in Deutschland der letzte Fall der Fuchs-Tollwut registriert. Fledermäuse sind jedoch weiterhin nachweislich Überträger des Virus. Auch Tiere aus Nachbarländern können das Virus einschleppen und weiter verbreiten. Zwar ist es gesetzlich geregelt, dass Tiere aus dem Ausland 30 Tage vor ihrer Einreise gegen Tollwut geimpft werden, jedoch geschieht dies nicht in allen Fällen und eine Überprüfung ist schwierig. Auch der Nachweis eines durchgeführten Antikörpertests gegen Tollwutviren kann bei der Einreise aus bestimmten Drittändern nötig sein.
Erst in diesem Jahre wurde ein Tollwutfall bei einem aus Marokko importierten Hundewelpen bekannt.
Wie sind die gesetzlichen Regelungen bei aufgetretenen Tollwutfällen?
Besteht der Verdacht oder die Gewissheit, dass ein Tier an Tollwut erkrankt ist, müssen Veterinäramt und Gesundheitsamt verständigt werden. In der Regel werden Menschen, welche Kontakt zum infizierten Tier hatten, ebenfalls untersucht und gegebenenfalls in stationäre Behandlung überbracht.
Die zuständige Behörde kann ein Gebiet von etwa 40km Radius um den Tollwutfall oder -verdacht zum gefährdeten Bereich erklären. Innerhalb dieses Bereichs ist die Tötung und das Einfangen gefährdeter und infizierter Tiere (ungeimpft wie geimpft!) erlaubt. Tiere, bei denen der Verdacht oder die Gewissheit einer Ansteckung besteht, können nach der deutschen Tollwut-Verordnung sofort getötet oder in Quarantäne verbracht werden.
Tiere, die einen gültigen Impfschutz vorweisen können, werden in der Regel in Quarantäne gesteckt, bis klar ist, ob sie sich angesteckt haben. Ein Tier, das keinen gültigen Impfschutz aufweist und bei dem der Verdacht besteht, es hätte Kontakt zu einem infizierten Tier gehabt, hat in den meisten Fällen nicht so viel Glück und wird in der Regel sofort getötet.
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Warum sollte ich meine Freigängerkatze auch in tollwut-freien Gebieten impfen lassen?
Ob, wie oft und wogegen man die eigene Katze impft, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Manche Katzenhalter impfen grundsätzlich jedes Jahr gegen alle Krankheiten, mancher Katzenhalter weigert sich strikt, auch nur eine einzige Impfung durchführen zu lassen. Dazwischen gibt es noch jene Dosis, die die Notwendigkeit jeder einzelnen Impfung individuell bedenken und nur jene Impfungen verabreichen, welche für die eigene Katze in der jeweiligen Situation nötig und angeraten sind.
Wenn man bedenkt, welch weitreichende Maßnahmen in Verdachtsfällen und bei nachgewiesenen Tollwutinfektionen durchgeführt werden und wie leicht es ist, Tollwut aus anderen Ländern unbedacht einzuschleppen, ist meiner Meinung nach eine gültige Tollwutimpfung für Freigänger sinnvoll und angebracht. Deutschland gilt zwar als virus-frei, jedoch zählen bei dieser offiziellen Aussage nur die Fälle der Fuchstollwut. Tollwutfälle bei Fledermäusen, Mardern, Waschbären und Dachsen werden nicht dazu gezählt.
Mit dem verstärkten Engagement im Auslandstierschutz werden immer mehr Tiere nach Deutschland importiert, wo sie ein neues Heim finden sollen. Nicht alle dieser Tiere sind vorschriftsmäßig geimpft, manche Tiere bei Grenzübertritt gar schon infiziert. Nicht nur die Gefahr einer Ansteckung mit Tollwut ist für den eigenen Freigänger also gegeben, sondern vor allem die Gefahr, dass die eigene Katze "in die Mühlen der Bürokratie" gerät und dabei umkommt, sollte sich in der Nähe ein Tollwutverdacht auftun oder ein nachgewiesener Fall bestätigen lassen.
Wie oft muss gegen Tollwut geimpft werden und was muss ich beachten?
Die Impfung gegen Tollwut wird als sogenannte "Totimpfung" durchgeführt. Das heißt, dass im Impfserum abgetötete Virenzellen oder Teile davon enthalten sind und so eine Reaktion des Immunsystems der Katze auslösen sollen. Nachteil dieser Impfung mit toten Viren ist es, dass sie oft durch den Einsatz von Hilfsstoffen – sogenannter "Adjuvantien" – verstärkt wird und nicht so zuverlässig ist wie eine Impfung mit lebenden Viren(teilen) – die "Lebendimpfung".
Die in Impfungen eingesetzten Adjuvantien stehen in Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein und eine Reihe gesundheitlicher Folgeschäden und Nebenwirkungen nach sich zu ziehen. Aus diesem Grund sind viele Tierhalter der Meinung, Tollwut-Impfungen (und auch alle anderen Impfungen) sollten so wenig wie möglich durchgeführt werden. Aber es gibt mittlerweile auch Tollwut-Impfstoffe, welche keine Adjuvantien enthalten und eine Wirkdauer von 3 Jahren aufweisen. Der Impfstoff "Purevax Rabies" des französischen Herstellers "Merial" ist ein solcher.
Um einen gültigen Impfschutz nachweisen zu können, muss die eigene Katze entsprechend der Herstellerempfehlungen geimpft sein, die Impfung also alle ein bis drei Jahre aufgefrischt werden.
Sollte ich auch meine Wohnungskatze gegen Tollwut impfen?
Wohnungskatzen sind generell weniger gefährdet sich mit Tollwut anzustecken als Freigänger. Holt man Tiere aus dem Ausland zu seinen eigenen Wohnungstieren hinzu, so ist dringend darauf zu achten, dass sie einen gültigen Tollwutschutz aufweisen. Leben die Katzen jedoch ohne "Zuwachs" und ohne Kontakt nach draußen ständig in der Wohnung, so ist eine Tollwut-Impfung nicht nötig. Sie kann jedoch angebracht sein, wenn man mit dem Tier verreist oder es zu Aufstellungen mitnimmt.
Verhaltens- & Ernährungsberaterin für Katzen, Bloggerin
Miriam steht für die artgerechte Katzenhaltung. Mit ihrem Herzensprojekt katzen-fieber.de sensibilisiert sie seit über 13 Jahren für kätzische Bedürfnisse. Mit Online-Magazin, Vorträgen, Webinaren und Büchern vermittelt sie einfach verständliches Wissen. Individuelle Beratung rundet das Konzept ab. Für ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Katze!