Spiele mit offenen Karten: Verheimlichen gilt nicht!
Auch nach dem Grundsatzurteil des BGH aus 2013 (VIII ZR 168/12) ist ein Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in einem konkret begründeten Einzelfall immer noch möglich. Dementsprechend bedarf es die Erlaubnis des Vermieters zur Katzenhaltung. Es ist nicht angebracht, deine Katzen zu verheimlichen. Denn das kann dazu führen dass der Vermieter die Abgabe der Tiere oder deinen Auszug verlangen kann. Zudem zerstört das Verschweigen auch das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien.
Und Vertrauen ist ein wichtiger Punkt, wenn es um die Überlassung von Mieteigentum geht: Warum nicht gleich im Erstgespräch zeigen, dass du ehrlich und vertrauenswürdig bist, indem du wahrheitsgemäß deine Katzen angibst?
Katzen sind keine Kleintiere!
In den Ausführungen der BGH-Urteile vom 14.11.2007 (VIII ZR 340/06) und 20.03.2012 (VIII ZR 168/12) wird klar, dass Katzen rechtlich nicht zu den Kleintieren zählen. Kleintiere seien demnach Tiere, die in geschlossenen Behältnissen wie Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden. Zum Beispiel Nager, Vögel oder Fische. Also Tiere, von denen grundsätzlich keine Beeinträchtigung für Nachbarn oder Mietsache ausgehen kann. Im Gegensatz dazu stehen Hunde und Katzen, die frei in der Wohnung herumlaufen.
Privathaftpflicht deckt Schäden durch Katzen
Du hast eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann schaue in die Police, ob auch Schäden an fremdem Eigentum durch deine Katzen abgedeckt sind. Denn in der Regel sind auch diese in der Versicherungsleistung deutscher Versicherer enthalten. Dagegen sind solche Schäden, die sich erst über lange Zeit „aufbauen“ (z.B. Katze kratzt über Jahre an Türrahmen und hinterlässt dabei tiefe Rillen) nur dann abgedeckt, wenn deine Versicherung auch sogenannte „Allmähligkeitsschäden“ berücksichtigt (Baustein „Mietsachschäden“).
Deckt deine Versicherung auch das ab? Ein potentieller Vermieter sollte wissen, dass du bereits hier Vorsorge getroffen hast. Eine Kopie des „Katzenabsatzes“ in der Versicherungspolice kann deine Aussage untermauern.
Bisherige Nachbarn fühlten sich durch deine Tiere nicht gestört
Falls es in der Vergangenheit keine Beschwerden wegen Geruch oder Lärm durch deine Katzen gab, kannst du das einem neuen Vermieter ruhig auch so sagen. Vielleicht stellt dir dein bisheriger Vermieter auch eine schriftliche Bestätigung darüber aus. So muss der neue Vermieter sich nicht nur auf deine bloßen Worte verlassen.
Kastration verhindert viele Probleme von vornherein
Deine Katzen sind kastriert? Dann sage das dem neuen Vermieter und erkläre auch, dass dadurch das Gebrüll rolliger Katzen und unkontrollierte Vermehrung verhindert werden. Außerdem verringert die Kastration das Risiko, dass deine Tiere markieren. Geruch und Lärm sind typische Beschwerdepunkte in der Katzenhaltung. Für den neuen Vermieter ist es sicher gut zu wissen, dass es diese mit dir eher nicht zu erwarten sind.
Mehrkatzenhaltung und artgerechte Haltung verhindern weitere Probleme
Haben deine Tiere passende Spielkumpel und werden artgerecht gehalten (auch genügend Kratzmöglichkeiten!), neigen sie weniger zu Langeweile und Frust. Beides sind häufige Ursachen für Schäden an der Mietsache. Auch das ist für einen neuen Vermieter sicherlich gut zu wissen.
Ebenso kannst du erklären, welchen Wert du auf die Pflege und Hygiene deiner Tiere legst: dass du die Katzenklos regelmäßig reinigst und den Müll in geschlossenen Tüten im Restmüll* entsorgst, mag für dich selbstverständlich erscheinen – leider kennen viele Vermieter das absolute Gegenteil aus leidvoller Erfahrung.
Entsorgung von Streu über die Haustoilette
Die Entsorgung von Katzenstreu über die Toilette wird durch fast alle Entsorger verboten. Sie kann zur Verstopfung der Rohre im Haus führen und teure Rohrreinigungsmaßnahmen nach sich ziehen. In der Regel muss das der Vermieter zahlen. Kann dir jedoch nachgewiesen werden, dass du Streu in der Toilette entsorgst, können die Kosten dafür von dir zurückgeholt werden – falls du versichert oder zahlungsfähig bist.
An anderen Fällen bleibt auch hier leider der Vermieter auf den Kosten sitzen: ein weiteres Risiko für den Vermieter.
Reine Wohnungskatzen haben keinen Zugang zu Gemeinschaftsflächen
Hältst du reine Wohnungskatzen ist es in der Regel ausgeschlossen, dass sie Hausflur, Keller oder Gemeinschaftsgärten betreten. Dementsprechend können dort auch keine Schäden oder Beeinträchtigungen durch sie entstehen. Sind deine Tiere dagegen Freigänger, erkläre welche Vorkehrungen du triffst, damit Nachbarn und Gemeinschaftsflächen unbehelligt bleiben.
Kenne deine Rechte, aber auch deine Pflichten
Natürlich helfen alle warmen Worte nichts, wenn du nach dem Einzug zeigst, dass auf dich kein Verlass ist. Schäden und Schmutz durch deine Katzen sind unverzüglich durch dich zu beseitigen. Und zwar ohne Ausreden, Diskussion oder vorherige Anmahnungen. Egal, ob in der eigenen Mietwohnung, draußen in Nachbars Garten oder Garage. Wird es aufgrund von zwischenkatzlichen oder gesundheitlichen Problemen doch einmal für kurze Zeit laut, sprich proaktiv mit deinen Nachbarn darüber und erkläre, dass dies nur kurzfristig so sein wird.
Solche Beeinträchtigungen sind nicht nur ein Grund zur Kündigung, sondern auch ein Grund die Erlaubnis zur Katzenhaltung zurück zu ziehen. Stehe zu deiner Verantwortung und werde nicht zu einem weiteren Grund, warum Vermieter skeptisch gegenüber uns Katzenhaltern sind 😉
Diese Punkte geben zwar dem neuen Vermieter auch keine Garantie, können aber eine bessere Gesprächsbasis unterstützen – sofern sie denn in deinem individuellen Fall zutreffen. Du kannst so sicherlich nicht alle Vermieter erreichen, aber vielleicht deine Karten im Mietwohnungsuch-Spiel etwas verbessern.
Welche weiteren Tipps hast du?
In der Realität trotzdem viele pauschale Verbote
Abseits der Theorie von Paragrafen und Gerichtsentscheiden gibt es leider immer noch viele Vermieter, die bereits vor Vertragsunterzeichnung ein pauschales Katzen- oder Hundehalteverbot aussprechen. Auch, wenn das eigentlich nicht zulässig ist, ist ihnen natürlich bewusst, dass wir als tierhaltende Interessenten wenig dagegen tun können: die Wohnung geht einfach an jemand anderen, der keine Tiere hält.
Wollten wir uns dagegen wehren, müssten wir den Klageweg gehen, der nicht nur teuer, sondern auch langwierig ist. In der Zwischenzeit ist die Wohnung weg und wir stehen immer noch ohne da. In Gegenden, in denen auf eine freie Wohnung Dutzende Interessenten fallen, kann das gleich mehrfach vorkommen. Hier gilt wie so oft „Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe“.
Verhaltens- & Ernährungsberaterin für Katzen, Bloggerin
Miriam steht für die artgerechte Katzenhaltung. Mit ihrem Herzensprojekt katzen-fieber.de sensibilisiert sie seit über 13 Jahren für kätzische Bedürfnisse. Mit Online-Magazin, Vorträgen, Webinaren und Büchern vermittelt sie einfach verständliches Wissen. Individuelle Beratung rundet das Konzept ab. Für ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Katze!
Als wir noch in Mietwohnungen gewohnt haben,war das wirklich ein Krampf. Sobald man erwähnt hat,das man Katze(n) hatte,war es vorbei. Etwas zu finden was haustierfreundlich war,hat im Schnitt 1 Jahr oder länger gedauert.
Den Vogel schoss unsere zweite gemeinsame Wohnung ab. Zuvor wohnten wir in einem alten Kotten wo es noch einigermaßen ging. Allerdings wurde unser Kater zum Hausarrest verdonnert,wärend von der Vermieterin der Hund in unseren Garten machen durfte. Der Kater hätte ja ihre Beete kaputt machen können -.-
Die zweite Wohnung war Horror. Die Vermietung da war einigermaßen problemfrei,die Nachbarn ein Alptraum. Eine Nachbarin hatte uns sofort auf dem Kieker,schlug uns regelmäßig die Türe ein. Sie war der Meinung wir und/oder die Katzen würden 24h Lärm machen. Das die Geräusche nicht von uns kamen,null Chance sie davon zu überzeugen. Im Haus wohnten noch zwei Hunde und ein kleiner Kater der die Wände hochging. Um nur ein Beispiel zu nennen,sie stand selbst vor der Türe wenn ich staubsaugte (natürlich zu den Zeiten wo es erlaubt war) beobachtete uns sobald wir das Haus verließen,stand sofort vor der Türe als mir einmal eine Tasse in der Küche runter fiel,aber jeder andere im Haus durfte so viel Lärm machen wie er wollte. Wir durften nich mal husten.
Nachdem unsere Nerven und die der Katzen blank lagen,zogen wir nach knapp einem Jahr wieder aus.
Die Stadtwohnung bzw. deren Vermieterin war bezüglich Tiere völlig ok,sogar tierlieb (es geschehen noch Zeichen und Wunder) Die Vermieterin besuchte uns vor der Unterschrift des Mietvertrages und bei der Frage wie viele Katzen wir hätten ging mir erst ordentlich alles auf Grundeis. 3 Katzen … wär das nicht ein bisschen viel,verursachen die Tiere Schäden und und und. Konnten wir alles verneinen bzw. wenn Tapeten kaputt gingen wäre das ja letztendlich unser Problem und zu ersetzen.
Gelernt aus der Alptraumwohnung gingen wir die Nachbarn im neuen Haus ab (war ein kleines Haus mit nur 3 Wohnungen inkl unserer) sagten bescheid das wir 3 Katzen laufen haben,wenn was sein sollte,bitte einfach bescheid sagen,dann könne man das hoffentlich problemlos regeln. Auch nicht ein Problem gehabt in 6 Jahren die wir da gewohnt haben. Zumindest nicht mit unserer Bande,eher dann mit sehr sehr rüchsichtslosen Nachbarn im Erdgeschoss 😉
Als wir einzogen wohnte noch ein Boxermädel im Haus. Die Maus war wirklich Zucker und stand des öfteren bei uns oben vor der Türe und holte sich eine Ladung Krauleinheiten ab.
Zumindest hier in der Gegend ist wohnen mit Tieren mehr als problematisch. Tierhaltung wird oft generell ausgeschlossen/verboten. Da ist auch nix zu machen. Wo man evtl. noch eine Chance hat ist,wenn man an kleine/private Vermieter gerät. Die Wohnungen sind aber auch super selten.