Unterschriftenaktion gegen geplantes EU-Antibiotikaverbot in der Tiermedizin

Derzeit macht eine Unterschriftenaktion des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (bpt) die Runde. Hintergrund ist eine geplante EU-Verordnung, die den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin stark einschränken würde. Diese EU-Verordnung soll durch einen Veränderungsantrag einiger Parlamentarier noch verschärft werden – obwohl bereits Vorschläge führender Gesundheitsorganisationen dazu erarbeitet wurden. Viele Tiermediziner befürchten, dass der verschärfte Veränderungsantrag die Gesundheit und das Leben vieler Haus- und Nutztiere bedrohen könnte. Auch Wissenschaftler und Politiker lehnen den Antrag ab. Um dieses Thema in den Fokus von Tierhaltern zu rücken und eine Ablehnung des verschärften Entwurfs zu erreichen, informieren verschiedene Verbände und Tierärzte in den sozialen Netzwerken. Parallel dazu wurde auch eine Online-Petition gestartet. Ich möchte heute ein paar Infos zu diesem Streitthema liefern.

Eine vereinfachte Zusammenfassung der Debatte findet sich am Ende des Artikels -> direkt dorthin springen

Jeder Antibiotikaeinsatz fördert die Entwicklung von Resistenzen

Der Einsatz von Antibiotika kann dazu führen, dass Bakterien Resistenzen dagegen entwickeln. Sehr häufiger, falscher und unnötiger Einsatz verschärfen das Problem. Dann wirken Antibiotika nicht mehr und töten entsprechend auch die Bakterien nicht mehr ab. Die durch sie ausgelösten Krankheiten können so nicht geheilt oder gelindert werden. Die einzige Möglichkeit besteht dann darin, andere Antibiotika einzusetzen, die noch wirken.

Waren diese Medikamente eigentlich als Reserve für die "ganz harten Fälle" gedacht ( = "Reserveantibiotika"), müssen sie nun immer öfter auch im normalen (Tier-)Arzt-Alltag eingesetzt werden. Das führt dazu, dass das Risiko einer Resistenzbildung auch bei diesen Arzneien steigt. Teilweise werden Bakterien im Lauf der Zeit auch gegen mehrere Antibiotika resistent. Die Folge ist, dass immer mehr Antibiotika für alltägliche Behandlungen ausscheiden.

Antibiotikaresistenzen als Bedrohung für Mensch und Tier

Dieses Problem ist in der Human- und Tiermedizin seit Jahrzehnten bekannt. Die Lösungsstrategien sind vielfältig. In der Regel jedoch setzen sie vor allem in der Tiermedizin an – Überwachung und Maßnahmen stehen hier verstärkt im Fokus (.pdf-Download).

Problematisch ist allerdings, dass nicht geklärt ist, ob sie auch der Hauptverursacher des Problems sind. Verschiedene Untersuchungen verneinen das. Zusätzlich zeigen offiziell veröffentlichte – aber leider stark veraltete – Zahlen, dass der Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin seit Jahren steigt, während er in der Tiermedizin seit Jahren stark rückläufig ist (vergleiche GERMAP-Berichte). Dabei steigt auch der Anteil an Reserveantibiotika in der Humanmedizin stetig an und betrug im Jahr 2014 bereits etwa 40% aller Antibiotikaverschreibungen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass ein Zusammenhang zwischen abgegebener Antibiotikamenge und Resistenzbildung nicht ohne Weiteres gezogen werden kann. Ohnehin kann eine zielgerichtete Lösung nur dann verfolgt werden, wenn in Human- und Tiermedizin zugleich Überwachung und Antibiotikaumgang verbessert werden.

Verschiedene Maßnahmen in Human- und Tiermedizin

So wird in der Humanmedizin die DART (deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie) verfolgt. Für die Tiermedizin trat 2018 die Neufassung der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in Kraft. Diese schreibt unter Anderem vor, dass vor Einsatz eines Antibiotikums im Regelfall eine Erregerbestimmung und ein Resistenztest stattfinden muss. Vereinfacht gesagt: Der Tierarzt muss feststellen, welcher Keim Ärger macht und welches Antibiotikum zuverlässig dagegen wirkt.

Das soll verhindern, dass Antibiotika in der Tiermedizin "ins Blaue hinein" verschrieben werden, sondern nur dann wenn wirklich Bedarf besteht und sie wirklich eine zielführende Behandlung gewährleisten. Weiterhin besagt die Verordnung, dass Humanpräparate im Notfall noch für Tiere angewendet werden dürfen, sofern dies dringend nötig ist.

Die neue EU-Verordnung setzt den Fokus wieder auf die Tiermedizin

Mit der neuen EU-Verordnung wäre dies nicht mehr möglich bzw. erheblich erschwert. Die EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 (.pdf-Download) wurde seit 2011 erarbeitet und bereits 2019 beschlossen. Sie soll am 28.Januar 2022 in Kraft treten. Die Verordnung möchte den Umgang mit Tierarzneimitteln für alle Tiere regeln: Zulassung, Anwendung, Verpackung, Werbung etc.

Viele Punkte der Verordnung sind sicherlich sinnvoll, jedoch kritisieren viele Tiermediziner, Tierhalter, Wissenschaftler und Politiker den vorgeschlagenen Verschärfungsantrag von Mitgliedern des europäischen Parlaments im Zusammenhang mit Artikel 37 der Verordnung im Zusammenhang mit Artikel 107.

Artikel 37 und 107: Verbot bestimmter Antimikrobieller Arzneimittel für die Tiermedizin

Artikel 37 besagt, dass bestimmte antimikrobielle Arzneimittel für die Anwendung in der Humanmedizin vorbehalten werden können. Ebenso, dass die Zulassung als Tierarzneimittel unter bestimmten Umständen verwehrt werden kann. Demnach dürften sie nicht mehr zur Behandlung von Tieren eingesetzt werden.

Laut Artikel 4, Absatz 12 fallen unter die antimikrobiellen Arzneimittel "Antibiotika, Virostatika, Antimykotika und Antiprotozoika" – also Medikamente, die gegen Bakterien, Viren, Pilze und einzellige Erreger (Parasiten) wirken.

Artikel 107 ergänzt zusätzlich, dass bestimmte Ausnahmeregelungen (Artikel 112, 113, 144) dann nicht mehr greifen. Denn diese Ausnahmeregelungen beziehen sich nur auf solche Arzneimittel, die nicht für den Menschen "reserviert" sind. Einzig Absatz sechs des Artikels 107 könnte davon noch Ausnahmefälle zulassen. Diese sind dann aber streng begrenzt und es gibt keinen Anspruch auf Ausnahme. Letztlich könnte die Ausarbeitung solcher Ausnahmen Jahre in Anspruch nehmen – sofern die Kommission sie überhaupt als nötig erachtet.

Die Verordnung sieht zudem ebenfalls vor, dass die Zulassungen als Tierarzneimittel, die Herstellung und die Abgabe nachträglich geändert oder zurückgerufen werden können (Artikel 130 bis 134).

Zwei verschiedene Vorschläge stehen zur Abstimmung

Bis zum 08. September 2021 hat die Politik noch Zeit, die Liste der "gesperrten" antimikrobiellen Arzneimittel und weitere Details festzulegen. Dann wird über verschiedene Vorschläge abgestimmt.

Dazu haben in der Vergangenheit angesehene Gesundheitsorganisationen (u. A. WHO, ECDC, EFSA und EMA) mögliche Regelungen (.pdf-Download) ausgearbeitet. Die Ausarbeitung dieser Regelungen hat zwei Jahre in Anspruch genommen. Sie sehen eine Einteilung der Antibiotika in verschiedene Klassen vor. Dabei berücksichtigen sie sowohl die Belange menschlicher als auch tierischer Gesundheit (sogenannter "One Health" Ansatz). Dieser Vorschlag will "Reserveantibiotika" nicht gänzlich für die Tiermedizin streichen, sondern nur stark einschränken. Dieser Vorschlag berücksichtigt beispielsweise auch, dass manche (Heim-)Tiergruppen aufgrund ihrer Biologie auf die Verabreichung spezieller Antibiotika angewiesen sind, weil die Anwendung anderer Mittel ihre Gesundheit gefährden würde.

Diesem Vorschlag stimmten die zuständige EU-Kommission und 27 EU-Mitgliedsstaaten bereits zu.

Er wurde jedoch im Juli durch Mitglieder des EU-Parlaments abgelehnt und durch ihren eigenen Veränderungsantrag ersetzt. Dieser Antrag (.pdf-Download) sieht empfindliche Einschränkungen bei der Liste der "erlaubten" Medikamente vor. So möchte er Reserveantibiotika gänzlich für die Tiermedizin streichen. Um Ausnahmen vom Antibiotikaverbot für "Einzeltiere" im Zusammenhang mit "lebensbedrohlichen Zuständen" zu ermöglichen, möchte der Antrag zusätzlich die zugrundeliegende Verordnung verändern (siehe Punkt 6 & 7 des Antrags).

Zahlreiche Gruppen aus Fachpersonen – unter Anderem auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) – lehnen diesen Antrag aus verschiedenen Gründen entschieden ab. So hat der bpt eine Unterschriftenaktion gegen den verschärften Antrag gestartet.

Problem: "Ausnahme Haustier" nur bei umfangreicher Veränderung der Verordnung

Maßgeblich beteiligt an der Ausarbeitung des verschärften Antrags war der Grünen-Politiker Martin Häusling. In seinen Pressemitteilungen vom 10.08. und 11.08 wirft er wirft dem bpt vor, Haustierhalter zu verunsichern und ihre Ängste zu instrumentalisieren. Denn laut seiner Aussage beträfe der Entwurf Haustiere und "Einzeltiere" nicht. Er ziele nur auf Nutztiere (in Massentierhaltung) ab. Dies bekräftigte er auch noch einmal in seiner FAQ zum Thema.

Dies ist soweit richtig, allerdings gilt der Antrag nur als Ergänzung der Verordnung. Und diese schließt Haustiere ausdrücklich mit ein. Ohne eine Veränderung der Verordnung beträfe sie und der eingereichte Antrag also auch Haustiere. Denn die Verordnung in ihrem jetzigen Wortlaut lässt keine Differenzierung zwischen den Tiergruppen zu, wie er in Punkt "CCC" seines Antrags selbst ausführt.

In der Anhörung im Europaparlament am 28. Juni 2021 fand die Direktorin der Generaldirektion Gesundheit Dr. Sabine Jülicher eindeutige Worte für das Problem:

Once a substance is on the list of antimicrobials reserved for humans, its reserved for humans and there is no use in any species. So it is an either or. So if we have it on the reserved-list, it can not be used in any species under no circumstances. […] We are talking about the absolute prohibition with no exception whatsoever. (siehe Video, ab Minute 17:16:05 & 17:17:02)

Übersetzung: "Sobald ein Stoff auf der Liste der antimikrobiellen Arzneimittel ist welche für den Menschen reserviert sind, ist er für der Behandlung von Menschen vorbehalten und es wird keinen Einsatz bei irgendeiner Tierart geben. Es ist ein entweder-oder. Wenn er also auf der Reserveliste ist, kann er nicht für andere Tierarten eingesetzt werden, unter keinen Umständen. […] Wir sprechen über ein absolutes Verbot ohne irgendwelche Ausnahmen."

Kritik von vielen Seiten für verschärften Entwurf der Parlamentarier

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte, die Bundestierärztekammer und zahlreiche andere Fachverbände, sowie der deutsche Tierschutzbund lehnen die Verschärfung als zu weit gehend und zudem unwissenschaftlich ab. Die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz schließt sich laut seiner Pressemitteilung (.pdf-Download) ebenfalls den Kritikern an.

Auch Wissenschaftler und Forscher für zoonotische Infektionskrankheiten kritisieren den Verschärfungsantrag deutlich. Die Liste ist mittlerweile sehr lang und schließt auch angesehene Fachpersonen für menschliche Gesundheit ein.

Sie alle unterstützen stattdessen den Vorschlag der Gesundheitsorganisationen und möchten die Politik dazu bewegen, für diesen zu stimmen. Ohnehin scheinen verschiedene Politiker und Parteien (selbst die Grünen, denen Herr Häusling angehört) den Vorschlag der Gesundheitsorganisationen zu befürworten.

Die kritisierenden Fachverbände zeigen sich extrem zweifelnd, ob bis Januar 2022 solcherlei weitreichende Veränderungen an der ursprünglichen Verordnung überhaupt erarbeitet werden könnten. Auch der grundlegende Wille, diese Veränderungen vorzunehmen wird angezweifelt. Werden diese Veränderungen jedoch nicht in die Verordnung aufgenommen, würden Verordnung und Verschärfung gleichermaßen für alle Tiere gelten. Außerdem prangern Wissenschaftler und Forscher für Infektionskrankheiten den fehlenden wissenschaftlichen Hintergrund des Antrags an.

Mittlerweile hat auch der bpt auf den offenen Brief von Herrn Häusling geantwortet.

Die neue Verschärfung könnte viele Probleme für Tier und Mensch mit sich bringen

Tiermediziner sehen darin vor allem eine starke Einschränkung für die Behandlung ihrer tierischen Patienten: Nutz- und Haustiere. Denn bereits jetzt haben sich auch im Tierbereich Resistenzen verbreitet. So ist es nötig, eine möglichst breite Palette an Arzneien zur Verfügung zu haben, um Tiere damit zielgerichtet behandeln zu können. Denn: Darf genau das Antibiotikum nicht eingesetzt werden, das in der Vergangenheit zuverlässig wirksam war, hat das gleich drei mögliche Folgen:

Einerseits kann der Tierarzt das einzelne kranke Tier logischerweise nicht mehr zielgerichtet behandeln. Es leidet und verstirbt möglicherweise eher als mit anderer Behandlung. Andererseits muss er so auf andere Arzneien zurückgreifen, die vielleicht weniger, vielleicht auch gar nicht zuverlässig wirken. Möglicherweise müsste er dann auch mehrere Medikamente ausprobieren. Damit wäre das Risiko der Resistenzbildung gleich vielfach erhöht.

Letztlich besteht bei Durchsetzung der Verschärfung aber auch die mögliche Gefahr, dass die menschliche Gesundheit stärker leidet: können bestimmte Krankheiten bei Tieren nicht mehr schnell und zuverlässig behandelt werden, ist die Gefahr von Zoonosen (Tier-Mensch-Übertragung) unter Umständen größer.

Fixierung auf Tiermedizin trotz Versäumnissen (auch) in der Humanmedizin

Die ursprüngliche EU-Verordnung stellt in Punkt 50 selbst fest, dass "ausreichend detaillierte und vergleichbare Daten" fehlten, um Tendenzen und Risikofaktoren für die Entwicklung von Maßnahmen gegen Resistenzen zu stützen. Es ist also fraglich, in wie fern eine Verschärfung eine Verbesserung bringt. Zumal sie einseitig die Tiergesundheit beschneidet, während im Humanbereich weniger genau hingeschaut wird.

Und eben genau das ist ein weiteres Problem: Unsere Tierärzte wären mit der Verschärfung auf Gedeih und Verderb der Resistenz-Entwicklung in der Humanmedizin unterworfen. Mit dem heutigen Wissen und den derzeitigen Regelung kann jedoch unmöglich verhindert werden, dass sich dort weitere Resistenzen entwickeln. Demzufolge würden unseren Tierärzten zwangsläufig der Reihe nach dringend benötigte Arzneimittel weggesperrt – und zwar ganz ohne, dass sie selbst oder wir Tierhalter daran etwas ändern könnten. Bis irgendwann möglicherweise nur noch diejenigen übrig bleiben, die in schlimmen Fällen nicht zuverlässig wirken.

Widerspruch möglich per Unterschriftenaktion in Tierarztpraxen und Online-Petition

Auf ihren Onlineportalen informieren der Bundesverband praktizierender Tierärzte und die Bundestierärztekammer ausführlich über das Thema und ihre damit verbundenen Befürchtungen. Das bpt weist zudem auf seine Unterschriftenaktion hin, die derzeit in den Tierarztpraxen stattfindet.

Wer in der nächsten Zeit nicht zum Tierarzt "vor Ort" kommt, kann sich auch an einer parallel gestarteten Online-Petition beteiligen. Sie hat in den ersten sieben Tagen nach Start übrigens knappe 120.000 Unterschiften gesammelt – allein am gestrigen Tag waren es über 30.000.






Der Streit kurz und vereinfacht zusammengefasst

Eine neue EU-Verordnung soll den Umgang mit Tierarzneimitteln regeln. Unter Anderem besagt sie, dass bestimmte Medikamente nur noch für den Menschen und nicht mehr für Tiere eingesetzt werden dürfen. Bis September 2021 hat die Politik noch Zeit, die "reservierten" Medikamente festzulegen. Dazu gab es in der Vergangenheit zwei Vorschläge: Einer davon wurde durch verschiedene Gesundheitsorganisationen erarbeitet. Mitglieder des europäischen Parlaments hatten den anderen Vorschlag eingebracht. Dieser möchte die Regelungen sehr stark verschärfen. Damit aber Haustiere von diesen verschärften Bedingungen ausgeschlossen werden, müsste die zugrundeliegende Verordnung deutlich verändert werden.

Der bpt lehnt den verschärften Vorschlag als unwissenschaftlich und zu weit gehend ab. Zudem befürchtet er, dass die nötige Änderung zur "Ausnahme Haustier" nicht (zeitnah genug oder überhaupt) erfolgt. Ohne diese Ausnahme wären aber auch Haustiere von den verschärften Regelungen betroffen. So wollen die Verbände mit ihrer Aktion die Politik davon überzeugen, dem Antrag der Gesundheitsorganisationen zuzustimmen. Verschiedene Tierschutzorganisationen, Wissenschaftler und auch Politiker haben sich der Kritik ebenfalls angeschlossen.



Update: Große Mehrheit lehnt verschärften Entwurf ab

Wie der bpt berichtet, wurde der verschärfte Antrag mit Abstimmung vom 15.09 mit großer Mehrheit abgelehnt. Mit 450 Ablehnungs- zu 204 Zustimmungsstimmen ist die Entscheidung mehr als eindeutig. Nun ist der Weg frei für den One-Health-Ansatz, den unter Anderem auch die WHO, ECDC, EMA und EFSA in jahrelanger Zusammenarbeit verfasst hatten.



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3 Kommentare

    • Hallo Stephanie,
      danke für deinen Kommentar. Ich möchte für nachfolgende Leser mal den genauen Link zum Audio-Beitrag notieren: Hier kann man es sich anhören.

      Zum Interview an sich: da ist leider nichts Neues drin. Beide Seiten sagen genau das, was sie seit Wochen sagen. Der große Knackpunkt wird auch hier nicht klar, denn der Deutschlandfunk hat leider nicht recherchiert, sondern glaubt leider nur einfach, was beide Seiten sagen. Dass Herrn Häuslings Antrag nur dann Haustiere ausnimmt, wenn die Verordnung verändert – was viele Verbände für unrealistisch halten – wird, wird nicht klar. Ich finde es unmöglich, mit welcher Hochnäsigkeit Herr Häusling „der anderen Seite“ Fake-News und Nicht-Verstehen vorwirft und dabei vollkommen verschweigt, dass es eine „Kann-Situation“ ist und er keinerlei Einfluss darauf hat, dass Haustiere ausgenommen werden. Wer sich anschaut, wie ausweichend und schweigend er auf konkrete Fragen dazu auf seiner Facebook-Seite reagiert, sollte stark ins Grübeln kommen.

      Es macht mich mittlerweile sehr wütend, wenn ich wieder dieses „Haustiere sind nicht betroffen“ höre. Ich mag nicht soweit gehen wie Andere, die es schlicht eine Lüge nennen – aber es ist eben nicht die Wahrheit, es ist ein reiner Wunsch von Herrn Häusling. Die Verordnung in ihrer jetzigen Form sieht nämlich etwas gänzlich anderes vor. So lange das von Herrn Häusling in allen Äußerungen unterschlagen wird, so lange kann eine Unterhaltung über das Thema nur aneinander vorbei geführt werden.

  1. Danke für die guten Informationen, Miriam!

    Wenn Politiker sich in Fragen der Gesundheit einmischen, von denen sie nichts verstehen, kann nichts Gutes dabei heraus kommen. Sieht man nicht nur an diesem Beispiel aus der Tiermedizin, sondern auch an Corona. Die Regierungen sollten solche Dinge den richtigen Fachleuten überlassen, Politiker, Bankkaufleute und Tierärzte sollten in der Humanmedizin nichts zu sagen haben. Gleiches gilt für Tiermedizin, hier haben Humanmediziner, Bankkaufleute und Politiker in der Regel nicht die fachliche Kompetenz.

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