Der Artikel dreht sich rund um die gesetzliche Lage in Deutschland. Andere Länder können natürlich andere Gesetze diesbezüglich dazu haben. Auch länderübergreifende Käufe können davon betroffen sein. Es macht dann Sinn, euch an euren Rechtsbeistand zu wenden.
Hier ein Überblick über die 4 Teile der Artikelserie:
Teil 1/4: "So wird betrogen"
Teil 2/4: "So gehts richtig"
Teil 3/4: "Wie dagegen vorgehen?"
Teil 4/4: "Fazit?"
Vorab: trägt der Züchter überhaupt "Schuld"?
Leben, Krankheit und auch Tod lassen sich nicht planen. Manch tragische Ereignisse passieren auch dann, wenn Niemand wirklich absichtlich etwas falsch gemacht hat. Manchmal ist daran auch einfach nur eine riesen Portion Pech schuld. Und ja, manchmal auch wir selbst. Auch, wenn wir uns das oft nicht eingestehen wollen, müssen wir nicht nur der Fairness halber erst einmal schauen, ob Fehler (auch) auf unserer Seite liegen.
Infektionskrankheiten und Parasiten können auch eine ganze Weile unentdeckt bleiben. Das gilt für unseren Haushalt genau so wie für den des Züchters. Nicht immer ist es also Absicht, wenn euch also ein krankes Tier verkauft wird. Dennoch hat der Züchter alle Verantwortung und Konsequenz zu tragen, falls dies doch einmal geschieht.
Wenn der Umzugsstress krank macht
Umzug, Eingewöhnung ins neue Zuhause und eine Zusammenführung bedeuten für jede Katze Stress. Dies kann bedeuten, dass bisher unentdeckte Krankheiten sichtbar werden – beim neuen Tier und auch bei den alt eingesessenen. Es bedeutet aber auch, dass das Immunsystem aller Katzen geschwächt sein könnte und so neue Krankheiten auftreten können. Ganz, ohne dass jemand wirklich Schuld trägt.
Kann ich das beweisen?
Die Frage "Kann ich das alles beweisen?" ist ebenso relevant. Es mag sein, dass etwas nicht richtig gelaufen ist. Nicht immer aber muss das mit Vorsatz geschehen sein. Letztlich ist lückenlose Beweisbarkeit aber auch für euch wichtig: behauptet ihr anderen gegenüber etwas, müsst ihr das im Zweifel beweisen können. Sonst kann man rechtlich gegen euch vorgehen – der Vorwurf übler Nachrede (BGB §186) und Verleumdung (BGB §187) ist kein Spaß. Es kann mehr als Sinn machen, zunächst einmal mit einem Rechtsbeistand zu reden, bevor man öffentlich irgendwelche Anschuldigungen ausspricht.
Was mache ich, wenn ich betrogen wurde oder etwas nicht stimmt?
Zunächst einmal ist dazu zu sagen, dass der Rassekatzenkauf nichts anderes ist als der Kauf einer "beweglichen Sache". Trotz aller Emotionen sind Tiere zwar Lebewesen, sobald aber Geld als Gegenleistung fließt, ist das Ganze eine geschäftliche Transaktion, die strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Diese gelten theoretisch auch für alles, was ohne Kaufvertrag oder schriftliche Unterlagen geschieht. Die bloße Übergabe "Katze gegen Geld" begründet einen Kaufvertrag und damit Regeln und Pflichten für beide Seiten.
In der Praxis ist es jedoch so, dass alles, was eben nicht schriftlich festgehalten wurde, sehr schwierig zu beweisen ist. Zeugen können hier die Beweisbarkeit vereinfachen.
Wichtig ist bei der Unterscheidung beim rechtlichen Vorgehen zunächst einmal auch, ob jemand bewusst etwas falsch gemacht hat.
Ausschlussklauseln in Verträgen
Manche Züchter verwenden in ihren Kaufverträgen Ausschlussklauseln. Diese sollen die Haftung bei bestimmten Ereignissen ausschließen. Sie sind jedoch nicht immer zulässig! Folgendes ist beispielsweise unzulässig:
- Genereller Ausschluss der Haftung bzw. der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
- Verkürzung der Gewährleistungspflicht (2 Jahre)
- Ausschluss der Haftung bei Erb-, Infektionskrankheiten und Parasiten
- Ausschluss der Haftung bei Folgeschäden durch bereits beim Züchter bekannte Auffälligkeiten, Unfälle oder Deformationen
Wichtig zu wissen ist, dass manche Züchter bei Tieren mit bekannten "Mängeln" spezielle Vertragsklauseln einbauen und gleichzeitig den Kaufpreis von vornherein mindern. Werdet ihr über diese "Mängel" und seine Folgen aufgeklärt – das sollte schriftlich festgehalten werden – und auch, dass deswegen der Kaufpreis gemindert wird, kann ein Haftungsausschluss für die Folgen dieses Mangels unter Umständen rechtlich in Ordnung sein. Ihr solltet also ganz sicher sein, was auf euch zukommt, bevor ihr so einen Vertrag unterschreibt.
Was ist überhaupt Betrug?
Zuerst stellen sich die Fragen "Konnte der Züchter nachweislich von einer Unregelmäßigkeit wissen?" und "Bringt mir diese Unregelmäßigkeit einen finanziellen Nachteil?". Ein Betrug ist es nur (BGB §263), wenn bewusst unwahre Angaben gemacht werden, wichtige Informationen bewusst vorenthalten werden oder bewusst ein falscher Anschein erweckt wird und damit dem Vermögen eines Anderen geschadet wird, damit anderswo Vermögen vermehrt wird. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass es einem unseriösen Züchter um Geld geht, wenn er wichtige Dinge verschweigt oder bewusst darüber lügt. Gibt der Züchter also beispielsweise kranke Tiere in voller Absicht ab und informiert den Käufer nicht darüber, könnt ihr als Käufer dagegen vorgehen. Ebenso könnt ihr gegen nachweislich falsche Angaben vorgehen, die einen finanziellen Nachteil für euch mit sich bringen.
Ganz wichtig ist, dass ihr nachweisen könnt, dass dem Züchter diese bestimmte Unregelmäßigkeit auch wirklich bewusst war. Bloße Vermutungen reichen hier nicht, um einen Betrug nachzuweisen. "Der muss das gewusst haben", bringt euch nicht weiter. Darum lasst alle Auffälligkeiten – und seien sie auch noch so klein – schriftlich festhalten, z. B. im Kaufvertrag oder Gesundheitszeugnis.
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Die zweite Frage ist auch wichtig, um abschätzen zu können, in wie weit ein Vorgehen des Züchters rechtlich wirklich als Betrug einzustufen ist. Ist das Tier krank und muss behandelt werden, entsteht euch ein finanzieller Schaden. Hat der Züchter das verschwiegen, weil er das Tier verkaufen wollte, ist das Betrug. Ist die Fell- oder Augenfarbe anders als angegeben, ist das streng genommen natürlich auch nicht in Ordnung, bringt euch als Liebhaber aber eher keinen finanziellen Nachteil. Dementsprechend würde hier eher kein Betrug vorliegen. Was nicht heißt, dass dies gesetzlich so in Ordnung wäre. Denn auch solche eher "harmlosen" Falschangaben sind Sachmängel im Sinne des Gesetzes. Es ist hier allerdings die Frage, in wie weit ein rechtliches Vorgehen gegen diese Falschangaben Sinn macht, da Niemand wirklich einen Nachteil dadurch hat.
Vorgehen gegen Betrug
Sichert eure Beweise und stellt zeitnah Strafantrag wegen des Verdachts auf Betrug bei der Polizei. Diese wird das Ganze an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten, welche letztlich darüber entscheidet, ob das Ganze weiter verfolgt wird. Reicht dazu wichtige Unterlagen ein, damit nachvollzogen werden kann, um was es überhaupt geht.
Parallel dazu macht es Sinn, einen Anwalt aufzusuchen, um zivilrechtliche Angelegenheiten zu klären: Ist euch ein Schaden entstanden, wie hoch liegt dieser? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit euch Kosten erstatten zu lassen oder gar Schadensersatz (BGB §440) fordern zu können? Ist vielleicht gar eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung (BGB §123) denkbar?
Es ist nicht nur in eurem Sinne, das Ganze durchzuziehen, wenn ihr betrogen werdet. Auch andere, zukünftige Interessenten sollten vor solchen Machenschaften geschützt werden. Ja, es macht Arbeit und ja, es ist nicht leicht, sich einzugestehen, dass man auf solche Dinge hereingefallen ist – aber: es ist nicht eure Schuld! Schuld trifft allein denjenigen, der bewusst die Unwahrheit gesagt hat, damit er Geld kassieren kann!
Ob ihr etwas mit einer Meldung beim Zuchtverein des Züchters erreicht, ist unterschiedlich. Manche Vereine sind empört und schließen Mitglieder aus, die vorsätzlich falsche Angaben machen. Es gibt aber auch durchaus Vereine, die an solchen Dingen keinerlei Interesse haben oder solche Züchter durch Fälschung und Manipulierung von Dokumenten gar noch unterstützen. Ja, auch das gibt es leider immer wieder.
Zusammenfassung: Betrug
Betrug ist es also nur dann, wenn etwas absichtlich verschwiegen oder erlogen wurde und euch ein finanzieller Nachteil dadurch entstanden ist. Die Absicht muss bewiesen werden. Es kann Strafantrag bei der Polizei gestellt werden. Zivilrechtliche Belange (Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag usw.) sind davon unabhängig mit einem Anwalt oder vor Gericht zu erstreiten.
Vorgehen gegen Sachmängel
Tiere sind zwar gesetzlich gesehen schon lange keine Sachen mehr (BGB §90a), dennoch werden die entsprechenden Gesetze zu Kauf, Gewährleistung, Mängelhaftung usw. auch für sie angewendet (BGB §437). Festgeschrieben sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB. Auch ein Züchter muss 2 Jahre Gewährleistung auf ein durch ihn verkauftes Tier geben – es sei denn, das Tier geht an einen anderen Züchter, dann liegt die Gesetzeslage etwas anders.
Die Praxis ist häufig kniffelig, da Tiere nunmal Lebewesen sind, die sich im Lauf der Zeit verändern. Sie können zudem auch oft nicht einfach "repariert" werden (BGB §439). Ein Austausch gegen ein "mangelfreies Exemplar" wird hier aufgrund emotionaler Bindung häufig auszuschließen sein, wenn es auch gesetzlich gesehen legitim wäre (BGB §439). Ebenso schwierig wird es mit Beweisen und Gegenbeweisen zur "Mangelfreiheit" aussehen: Krankheiten entwickeln sich und man kann unter Umständen nie fest beweisen, ob sie schon beim Kauf vorlagen oder zumindest der "Grundstein" dafür vor dem Kauf gelegt wurde.
Das Gesetz sagt auch, dass im ersten halben Jahr nach Kauf noch die sogenannte "Beweislastumkehr" gilt (BGB §476). Vereinfacht gesagt bedeutet das: im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Züchter beweisen, dass mit dem Tier zum Zeitpunkt des Kaufs alles in Ordnung war – und zwar nicht nur äußerlich. Danach müsst ihr handfeste Beweise vorlegen, dass ein "Mangel" schon beim Kauf bestand oder durch sonstige Fehler des Züchters ausgelöst wurde.
Liegt ein klarer Mangel vor, den der Züchter zu verschulden hat, müsst ihr den Züchter darüber informieren. Und zwar beweiskräftig informieren (Fax mit Sendebericht, Einschreiben o.Ä).
Ihr müsst ihm streng genommen das Recht auf Nacherfüllung (BGB §439) einräumen. Heißt: der Züchter kann veranlassen, dass der Mangel behoben wird, z. B. durch einen Tierarztbesuch. Ob er euch beauftragt zum Doc zu gehen und die Rechnung zahlt oder ob er selbst mit dem Tier zum Tierarzt seines Vertrauens geht und die Rechnung zahlt, ist wohl abhängig vom individuellen Fall. Kann der Mangel nicht behoben werden (falsche Augenfarbe o. Ä.) oder schlägt die Nachbesserung des selben Mangels mindestens zweimal fehl, könnt ihr Kaufpreisminderung (BGB §440, BGB §441) oder Rücktritt vom Kaufvertrag (BGB §441, ihr gebt das Tier zurück und erhaltet den Kaufpreis nebst eurer Ausgaben wegen des Mangels zurück) verlangen.
Zusammenfassung: Sachmängel
Ein Sachmangel kann also auch vollkommen unabhängig von "Schuld" oder "Absicht" bestehen. Ein finanzieller Schaden muss euch dabei nicht zwingend entstanden sein, damit ihr dagegen vorgehen könnt. Denn jeder Züchter und Vermehrer ist gesetzlich dazu verpflichtet, "mangelfreie Ware" zu liefern – ob etwas schriftliches vereinbart wurde oder nicht. Wobei Letzteres die Durchsetzung rechtlicher Forderungen in der Praxis enorm erschwert.
Tierärztliche Untersuchung als Beweis?
Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, ein neues Tier zeitnah zu seinem Einzug vom eigenen Haustierarzt untersuchen zu lassen. Lasst alle Auffälligkeiten schriflich von ihm festhalten. Habt ihr einen bestimmten Verdacht, dass etwas nicht stimmt, lasst mehr als eine äußerliche Untersuchung durchführen, z. B.:
- Untersuchung einer Sammelkotprobe von 3 Tagen auf Würmer, Giardien usw.
- Augen-, Nasen- oder Rachenabstrich auf Erreger des Katzenschnupfenkomplexes (bevor die Behandlung dagegen beginnt!)
- Bluttests auf FelV, FIV, Katzenseuche, Coronavirus
- Bestimmung des Antikörpertiters im Blut gegen die Krankheiten, gegen die angeblich geimpft wurde (Impfungen und Infektionen können diesen Titer beeinflussen!)
All diese Ergebnisse lasst bitte in einem schriftlichen Protokoll festhalten. Dieses sollte enthalten:
- Datum der Untersuchung, Unterschrift und Anschrift des Tierarztes
- Daten der untersuchten Katze: Name, Farbe, Geschlecht, Chipnummer, Geburtsdatum, Rasse
- detaillierte Beschreibung des Gesundheitszustands, z. B."tränende Augen", "aufgeblähter Bauch", "Zahnfehlstellung an Zahn XY" usw.
- Ergebnisse der durchgeführten Tests
- Einschätzung des Tierarztes, ob dieser "Mangel"
bereits bei der Übergabe des Tieres an den Käufer bestanden hat
Dieses Protokoll bedeutet für euren Tierarzt Mehraufwand. Dementsprechend wird die Ausfertigung euch meist auch Geld kosten. Dieses ist jedoch in jedem Fall gut angelegt. Lasst euch das Protokoll aushändigen und bewahrt es gut auf, beispielsweise zusammen mit dem Kaufvertrag.
Wirklich wichtig ist der zeitnahe Besuch des Tierarztes! Einerseits könnt ihr damit vielleicht verhindern, dass Parasiten und ansteckende Krankheiten auf den gesamten Bestand übergreifen – andererseits habt ihr so später Beweise, dass Auffälligkeiten, Krankheiten usw. bereits kurze Zeit nach der Übergabe bestanden. Und das kann in vielen Fällen sehr wichtig sein.
… zwei widersprüchliche Gesundheitszeugnisse?
Habt ihr vom "Züchter" ebenfalls ein Gesundheitszeugnis von einem anderen Tierarzt erhalten, das zu dem Ergebnis "alles in Ordnung" kommt, kann das mehrere Ursachen haben. Einerseits kann zum untersuchten Zeitpunkt schlicht alles in Ordnung gewesen sein – Krankheiten entwickeln sich und sind im Frühstadium auch nicht immer zuverlässig zu erkennen. Andererseits kann die damalige Untersuchung auch vielleicht nicht ganz so gründlich gewesen sein und letztlich vielleicht auch gar nicht stattgefunden haben.
Ob da der "Züchter" oder der jeweilige Tierarzt beim Ausstellen des Gesundheitszegnisses "gemogelt" hat, gilt es herauszufinden: bittet euren Tierarzt, seinen Kollegen zu kontaktieren oder tut es selbst. Vielleicht stellt euch der andere Tierarzt – gegen Bezahlung des Mehraufwands – ja auch etwas Schriftliches darüber aus. In vielen Fällen werdet ihr dazu jedoch eher keine Informationen erhalten.
Wollt ihr ganz auf "Nummer sicher" gehen, lasst euch – nach entsprechenden Untersuchungen – auch von einem anderen Tierarzt – idealerweise Spezialist auf dem betreffenden Gebiet – ein Protokoll erstellen.
… wenn mehrere Katzen beteiligt sind
Eine zeitnahe tierärztliche Untersuchung des neuen Tieres ist auch wichtig, damit der Behauptung, das neue Tier habe sich erst bei euch angesteckt, ein wenig der Wind aus den Segeln genommen werden kann. Denn ja, auch das ist natürlich möglich. Nicht nur im Sinne der Beweiskraft als auch der Fairness – ihr wollt dem Züchter ja nichts Falsches vorwerfen – solltet ihr bei ansteckenden Krankheiten und Parasiten also auch eure alt eingesessenen Katzen testen lassen.
Ideal wäre es natürlich, wenn eine solche Untersuchung vor dem Einzug der neuen Katze stattgefunden hätte. Das wäre jedoch in der Regel großer Zufall.
Sind eure anderen Katzen nachweislich nicht betroffen, bedeudet das in der Regel, dass der Neuzugang die Krankheit vom "Züchter" mitgebracht hat. Lasst euch die Gesundheit eurer anderen Katzen auch bescheinigen (mit Datum, Chipnummer usw., siehe oben).
Je nachdem, wie zeitnah ihr die Tiere untersuchen lasst, ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass auch andere Katzen betroffen sind. Dabei müssen nicht alle Tiere betroffen sein, es können auch nur einzelne krank sein. Dennoch wird es jetzt kniffelig. Denn wenn auch nur eines eurer anderen Tiere ebenfalls krank ist, wird es schwierig zu beweisen, wer wen angesteckt hat. Besprecht euch mit eurem Tierarzt, was hier wahrscheinlicher ist und wie ihr dies beweisen und schriftlich ausformulieren könnt. Ältere tierärztliche Unterlagen über Untersuchungen können vielleicht helfen. Vielleicht hat auch der Züchter eurer anderen Katze Unterlagen – oder Ratschläge -, die euch hier helfen können.
Muss der ganze Zirkus wirklich sein?
Ist der Züchter wirklich seriös und am Wohl seiner Tiere interessiert, wird er von sich aus alles dazu beitragen, dass das entsprechende Tier wieder gesund wird – wenn die Krankheit auf sein Verschulden zurückgeht. Dann werdet ihr all die Paragrafen nicht brauchen und könnt euch darauf verlassen, dass der Züchter auch hilfreich tätig wird, ohne, dass ihr Druck aufbauen müsst.
So mancher Züchter braucht aber einen kleinen Wink mit dem Zaunpfahl, um aus den Puschen zu kommen. Da hilft es dann, klarzustellen, dass man um seine Rechte weiss und diese notfalls auch durchsetzen wird. Bei ganz uneinsichtigen Züchtern bleibt hier wohl nur der Gang zum Anwalt, mit dessen Hilfe ihr eure Forderungen durchsetzen könnt. Auch hier gilt: Beweise sichern und belegen.
Es ist selbstverständlich, dass ihr zum Wohle des Tieres nicht mit einer notwendigen Behandlung wartet, bis der Züchter reagiert. Ein krankes Tier muss zeitnah behandelt werden – egal, ob ihr euch mit dem Züchter streitet oder nicht.
Verhaltens- & Ernährungsberaterin für Katzen, Bloggerin
Miriam steht für die artgerechte Katzenhaltung. Mit ihrem Herzensprojekt katzen-fieber.de sensibilisiert sie seit über 13 Jahren für kätzische Bedürfnisse. Mit Online-Magazin, Vorträgen, Webinaren und Büchern vermittelt sie einfach verständliches Wissen. Individuelle Beratung rundet das Konzept ab. Für ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Katze!
Hallo, ich habe eine zusätzliche Frage zum Artikel. Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Züchter sich als Hobbyzüchter ausgibt und Rücknahme verweigert mit der Begründung es ist ein Privatverkauf.
Zur Sachlage, die Katze wurde mir als eine reinrassige BKH verkauft. Im Stammbaum sind mehrere Tiere scottish fold und noch wichtiger… Mutter und Vater der Katze sind beide als blue bkh im Stammbaum angegeben, unsere Katze ist aber ein tabby, was auf eine Fälschung hinweist. Das wusste ich beim Kauf leider nicht.
Danke im voraus.
Liebe Grüße
Hallo!
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher keinen rechtlichen Rat geben. Meiner Laienmeinung nach ist das aber kein „Privatkauf“, bei dem man pauschal alle Haftung ausschließen kann. Fraglich ist halt, ob die möglicherweise nicht zusammenpassenden Angaben auf dem Stammbaum überhaupt als „Mängel“ gelten würden. Auf jeden Fall kann dir hier ein Anwalt am besten helfen.
Liebe Grüße
Zum Glück in der Schweiz gelten Tiere nicht mehr als Sache!!!
Bei uns in Deutschland seit 1990 auch schon lang nicht mehr.
Ja, es ist leider ein rechtlich „schwammiges“ Feld.
Und Tiere als Ware und zudem noch als geraucht zu bezeichnen ist sowieso sehr befremdlich.
Im meinem Kommentar war es mir halt wichtig zu erwähnen, dass nicht jeder Züchter, der die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verkürzt, als Betrüger einzustufen ist.
Denn Leitthema dieses Beitrages ist nun mal „Betrug beim Rassekatzenverkauf“…
LG
Christine
Da hast du natürlich absolut recht, dieser einzelne Faktor ist sicherlich kein Grund, davon ein Urteil abhängig zu machen.
Verkürzung der Gewährleistungspflicht
Ich bin kürzlich über Ihre Reihe „Betrug beim Rassekatzenverkauf“ gestolpert und finde diese sehr gut.
Allerdings bin ich der Meinung, dass erwähnt werden sollte, dass eine Verkürzung der Gewährleistung bei einer älteren Katze (z.B. Verkauf eines Kastraten – ehemaliges Zuchttier) gesetzlich zulässig ist, da es sich hier um (ich finde diese Bezeichnung auch nicht gut) gebrauchte Ware geht.
MfG
Christine Schimura
Huhu Christine,
danke für deinen Kommentar. Ich bin/war mir nicht sicher, ob das bei Tieren tatsächlich so ist, darum habe ich diesen Punkt außen vor gelassen.
Hallo Miriam,
in dem Buch „Praxishandbuch Katzenrecht“ von Ute Wunderlich
geht es u.a. ab Seite 108 um genau diese Frage. Die Abgrenzung zwischen „neu“ und „gebraucht“ lässt sich schwierig definieren.
Jedoch ist bei Abgabe eines älteren Liebhabertieres (Seite 505 des o.g. Buches – Kaufvertrag älteres Liebhabertier = älter als neun Monate), die Verkürzung zulässig.
Zitat: >
„…In diesem Kaufvertrag geht es um ein „gebrauchtes“ Tier, also ein Tier, das kein Kitten mehr ist. In diesem Fall darf auch beim Verbrauchsgüterkauf die Gewährleistungsfrist verkürzt werden. …“
< Zitat Ende.
LG
Christine
Danke für die Ergänzung. Problematisch ist hier, dass das gesetzlich eben nicht festgelegt ist und wohl eher im Einzelfall entschieden werden muss. Darum bin ich vorsichtig bei solchen Aussagen und halte mich an das, was das Gesetzt vorgibt bzw. was verschiedene Urteile da ergeben. Da ist es leider kaum einheitlich bzw. dass sich überhaupt mal einer explizit zu genau diesem Thema äußert.
Und jetzt habe ich noch eine ’nette‘ Ergänzung zu dem Thema Rassekatzenkauf:
Als wir am Freitag zur 2. Impfung mit unseren Russenmädchenbeim Tierarzt waren, war vor uns eine Katzenhalterin dran, die 5 Monate nach dem Kauf ihrer Katze nun auch noch mit einem Flohproblem an ihrer Siam und dem ‚Neuzugang‘ konfrontiert wurde. Zunächst hatte das Tierchen Giardien mitgebracht und jetzt waren es Flöhe, die ihr zu schaffen machten. Wie sich im Gespräch im Wartezimmer herausstellte, hatte sie ihre erste Katze abgeholt. Aber der Neuzugang wurde ihr als ‚Service‘ gebracht …
Allerdings ist es mir absolut unverständlich, wie man eine Zweitkatze nur mit Text & Bild und wohl einigen Telefonaten im Internet kaufen kann, ohne sie und ihr Umfeld vorher persönlich kennengelernt zu haben. Die Vergesellschaftung der beiden Tiere hat anscheinend aber gut geklappt – die beiden saßen friedlich und ruhig in einer Transportbox.
Nur, in dem Fall kann man wirklich sagen: Die Katze im Sack gekauft und im Nachhinein sehr teuer bezahlt. 5 Monate nach der Ankunft des Kätzchens ist nun wohl zumindest das Giardienproblem in der Wohnung beseitigt. Und den extra dafür angeschafften Dampfreiniger kann sie nun gleich auch noch ganz gut zur Flohbekämpfung gebrauchen 😉 Uns tat sie wirklich leid, wie sie mit neuen Medikamenten ausgestattet, einer Empfelungsliste zur Flohbekämpfung und um fast 70,- € ärmer mit ihren 2 Katzen die Praxis verließ. Aber sie sah es inzwischen wohl auch mit Galgenhumor, denn die beiden bereiten ihr trotzdem viel Freude
LG Silke
Mir persönlich ist so etwas auch unverständlich. Ich weiss aber von so einigen Züchtern, dass solche Anfragen nicht selten sind 🙁
Grosses liebes Dankeschön an Silke und Miriam
OK, danke für die Info! Nur ist es schade, was Tieren trotzdem alles angetan werden kann …
LG Silke
Und noch eine Ergänzung aus meinem Leben mit Katzen: Als mein erster Kater nach über 18 Jahren gestorben war (ich hatte den Wald-& Wiesenfreigänger bei meiner Mutter/Großmutter gelassen, als ich damals in eine kleine Stadtwohnung zog), hieß es von meiner Großmutter/Mutter ’nie wieder eine Katze!
Nach einigen Jahren brauchte meine Großmutter aber jemanden zum Betüddeln – auch wenn sie es nie so sah. Daher fuhr ich 1994 zum Tierheim in BS, um für sie eine Katze zu suchen, die ich notfalls übernommen hätte, wenn es schief gegangen wäre. Aber natürlich kam ich mit meiner Ehrlichkeit noch nicht einmal in die Nähe des Katzenhauses … So besorgten mein Mann und ich an einem Wochenende im August 1994 ein 11 1/2 Wochen altes Katzenkind mit Impfpass von einem ‚Vermehrer‘, der sich nach einigen Tagen sogar telefonisch nach dem Befinden des kleinen Katers (Perser/Britisch Kurzhaar-Mix) erkundigte. Meine Großmutter war damals 87 Jahre alt und noch mit über 100 Jahren war ihr der Kater extrem wichtig, auch wenn meine Mutter und ich die Versorgung schon lange übernommen hatten. Aus dem Tierschutz hätte ich unter diesen Bedingungen kein Tier bekommen …
Und ich kenne eine Bloggerin, die sich zusammen mit ihrer Familie um einen Hund aus dem Tierheim bemüht hat, die fast täglich dort mit ihm gespielt hatte und nach einiger Zeit eine Absage bekam. Beim nächsten Hund, den sie dort ins Herz geschlossen hatten ebenso. Da stimmte die Chemie wohl nicht.
Inzwischen haben sie einen Akita vom Züchter, waren einige Wochen ’schwanger‘ und jetzt seit einigen Monaten super glücklich. Da haben die Kennlernstunden im Tierheim im Nachhinein einen anderen Nutzen gehabt, aberdas, was dort im Tierheim passiert ist, ist bei der Familie noch lange nicht verdaut …
Und unser bildschöner ‚Herr Katze‘ wurde bei meiner Großmutter/Mutter auch 15 Jahre alt. Eine normale ‚ gebrauchte‘ Hauskatze wäre dort sicherlich ebenso gern umsorgt worden, aber das Tierheim hat ja so seine Vorschriften …
Hallo, ich habe MEEGA Mühe mit dein Wort „gebrauchte“ Katze – es kling nach Sache und es tut mir weh. Ich weiss dass es nicht so gemeint ist aber es gibt leider viele Menschen die eben meinen, ein Tier sei eine Ware und wenn nicht mehr danach ist, wird man es entsorgen. Es ist schwierig für mich auf Deutsch zu schreiben und manchmal werde ich misswerstanden. Es gibt sicher 1000 Grunde wieso man ein Tier nicht von Tierheim holt und es gibt genauso viele Grunde wieso man sollte. Ich persönlich freue mich immer wenn ich ein Leben retten kann oder die Freude am Leben wieder schenken kann und bis jetzt habe es nie bereut. Es ist so schön zu sehen wie eine Kreatur die schlimme Erfahrungen gehabt hat, langsam wieder anfängt „zu lachen“. Es kostet viel Geld und man braucht viel Geduld aber ich bin es schuldig für alles der Schmerz der der Homo Sapiens verursacht!
Übrigens, ich möchte etwas Werbung machen an den besten privaten Katzenheim die ich je gesehen habe. Ich war dort in Juli und konnte meine Augen nicht trauen.
Schaut in Facebook: ATA Versilia i miciottoli. Es tut wirklich gut und wenn mal in die Toskana in den Ferien ist, empfehle ich wärmstens ihn zu besuchen 🙂
Hallo Paolinchen,
der Begriff ‚gebrauchte‘ Katze ist auch eher ironisch gemeint. Selbstverständlich sind Katzen Persönlichkeiten und keine Ware/Sache – und ich finde es schlimm, dass sie vor dem Gesetz immer noch als solche betrachtet werden!
Natürlich kann man aus Tierheimen, von Pflegestellen oder über andere Wege tierische Lebensgefährten finden oder von ihnen gefunden werden. Wie ich schon schrieb, war das 1994 und auch jetzt über das www mein erster Versuch …
Und unser Nachbarskater Cäsar ist ein traumhafter schwarzer Second-Hand-Hauskater – verschmust und einfach liebenswert. Leider war unsere Maus damals nicht so begeistert, als er ihren Garten immer mehr eroberte und allzu gern Hausbesuche bei uns machte. Aber uns hat er immer wieder mit seinem Charme um die Pfote gewickelt. Und als es im Nachbargarten im letzten Jahr zu turbulent durch die Enkelkinder und auch noch zeitweise durch einen Hund wurde, zog Cäsar teilweise fast zu uns um. Wenn Maus & Allegra sich mit ihm damals hätten arrangieren können, hätten wir ihn auch gern adoptiert – trotz unserer Vorliebe für graue Katzen 😉
Als wir Mila & Heisenberg – ein 7 Monate altes Russisch Blau Geschwisterpaar Ende April in ihrer vertrauten Umgebung kennenlernten, waren wir sofort begeistert. Und wir haben sehr lange überlegt, wie wir es schaffen könnten allen 3 Katzen gerecht zu werden. Nur unsere alte Dame mit neuen und durch den Umzug sicherlich verstörten Persönlichkeiten zu Vergesellschaften wäre leider wirklich sehr schwer geworden.
Inzwischen nehme ich unsere 12 Wochen alten Katzenkinder ab und an auf der Schulter sitzend mit in ihre ‚Gemächer‘. Von Anfang an konnten sie sich sehen, hören und über unsere Hände riechen, aber ich vermute, es wird noch einige Wochen dauern, bis wir die halbhohe Plexiplatte zwischen der Senioren-Residenz und dem Kinderzimmer entfernen können. Im Nachhinein habe ich unsere alte Madame wohl richtig eingeschätzt …
Aber natürlich hatte ich mir trotzdem auch immer mal wieder andere ältere Katzen angeschaut, die aus zeitlichen Gründen oder wegen Umzug abgegeben werden sollten. Doch da hatte ich meist ähnliche Bedenken, wie die, die Miriam hier äußert. Denn viele Kätzinnen waren auch im Alter von 2 Jahren noch nicht kastriert, teilweise nur entwurmt und nicht geimpft oder aber die Tiere kamen angeblich nicht mit einem anderen Haustier klar bzw. mussten mit 12 Wochen schon wegen Allergie abgegeben werden (die wurden oftmals wohl viel zu früh verkauft und machten nun Probleme). Ich habe mir bei Ebay-Kleinanzeigen und auf anderen Tiermarkt-Portalen die Anzeigen seit Mitte April ziemlich genau angeschaut – natürlich auch für Hauskatzen. Teilweise ist es wirklich erschreckend, wie da mit der ‚Ware‘ Tier umgegangen wird. Das kann man zwischen den Zeilen bisweilen gut erkennen. Andere sind allerdings einfach auch nur ungeschickt in der Wortwahl, den Angaben bzw. der Beschreibung …
Übrigens hatte ich auf der Suche nach neuen Gefährten auch immer mal wieder überlegt, ob nicht ein oder zwei graue Russisch-Mixkatzen aus dem Ausland für uns in Frage kämen. Nur wegen Allegra haben ich diesen Gedanken dann immer wieder verworfen. Aber ich bin mir sicher, dass es auch dort in der Vermittlung ganz tolle Seelchen gibt, die das Leben bereichern!
Liebe Grüße Silke
Als kurzer Zwischenruf: Tiere gelten vor dem Gesetz schon jahrelang – genauer gesagt seit 1990 – nicht mehr als Sache. Dieser Irrglaube ist zwar weit verbreitet, aber unwahr: BGB §90a.
Hallo zusammen.
Ich frage mir immer wieder wieso Menschen die denken tierliebend zu sein, überhaupt noch eine Katze beim Züchter kaufen! Es gibt soo viele arme Tieren, auch Rassentiere, die sich so freuen würden ein schönes zu Hause zu haben. Katzen mit schlimme Hintergründe, die so Dankbar wären. Mal schon probiert, z.B., Perser in Not in die Suchmaschine zu tippen? Ich selber habe eine Balinesin auf dieser Weise gefunden. Ich finde dass gerade Züchter verantwortlich sind für Veränderungen die in der Natur keine Überlebungschanche hätten. Hunde die ihre ganzes Leben unter Atemnot leiden müssen weil man Ihnen „das niedliche Aussehen“ gezüchtet hat oder Katzen mit kurze Beinen die gar nicht mehr fähig sind zu springen. Gerade die Züchter mit Ihren Wahn sind schuldig an so viel Leiden! Fragt sich niemand WARUM so viele Erbkrankheiten bei gezüchtete Tiere gibt? Jede Rasse, es sei Vogel, Katze usw, hat nichts mehr mit Ihr Ursprung zu tun! und das warum? Nur weil Menschen es Exclusiv finden oder daran verdienen können. Wo ist denn die Tierliebe? Oder verwechselt man mit Egoliebe?
Huhu Paola!
Ich denke, jede Tierhaltung ist auch Egoismus – egal, ob Rassetier oder nicht. Sicherlich hast du recht, dass es viele Auswüchse in Zuchten gibt, die absolut nicht in Ordnung sind. Und dass es viele Vermehrer gibt, die auf so etwas wie Erbkrankheiten keinerlei Wissen oder Selektion verschwenden. Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich Rassetiere habe – und ganz bewusst nicht nach "Perser in Not" google -, weil ich eben möchte, dass bei meinen Tieren von Anfang an Wert auf Gesundheit gelegt wird. Dass gezielt gezüchtet wird und das Risiko von gesundheitlichen Problemen minimiert wurde. Wenn ich mir ein Tier aus dem Tierschutz hole, finde ich dort in fast allen Fällen Tiere vom Vermehrer, die eben keinerlei Wert auf Untersuchungen und vernünftige Zucht legen. Das möchte ich mir dann doch diesmal sparen. Und ja, ich bin definitiv tierlieb 😀
Mir geht es ähnlich …
Als unsere Maus nach 15 wundervollen gemeinsamen Jahren Ende März gestorben war, habe ich mich zunächst nach normalen Hauskatzen aus dem Tierschutz bzw. der Katzenhilfe umgeschaut. Unter normalen Bedingungen hätte ich den wohl üblichen Vorab-Hausbesuch auch nicht gescheut. Nur, da unsere 16 Jahre alte (vor 6 Jahren an Diabetes erkrankte) Hausdame Allegra Fremden gegenüber sehr scheu ist, wäre so ein Besuch schon recht schwierig geworden.
Und ich gebe zu, dass neben der mit den Jahren gewachsenen Vorliebe für Russen sie vom Temperament her vielleicht auch besser mit unserer alten Madame zu vergesellschaften sind.
Zunächst hatten wir dann ein ‚gebrauchtes‘ 7 Monate altes Geschwisterpaar über Ebay-Kleinanzeigen ins Auge gefasst und sie 2 Stunden in ihrer vertrauten Umgebung bespielt & beobachtet. Sie suchten zeitlichen Gründen ein neues Zuhause. Und die Besitzer taten sich wirklich schwer mit der Entscheidung sie abzugeben. Nach langem hin und her mussten wir uns aber unserer Allegra zuliebe entscheiden sie nicht aufzunehmen. Die Zusammenführung von drei Persönlichkeiten wäre wahrscheinlich für die 3 Katzen und uns sehr stressig geworden, so dass Allegras Blutzuckerspiegel wahrscheinlich wochenlang extrem geschwankt hätte.
So entschieden wir uns dann doch für 2 junge verschmuste Russenmädchen. Allerdings haben wir sie schon nach 10 Wochen von einer ‚Schwarzzüchterin‘ geholt. Wir hätten sie sogar schon nach 8 Wochen gleich nach dem Besichtigungstrmin mitnehmen können … Aber wir bestanden zumindest auf die erste Impfung, die die anderen 3 Katzenkinder aus dem Wurf nicht erhielten – sie wurden nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Kostenerstattung geimpft. Nach dem Motto, jeder hat doch einen Tierarzt seines Vertrauens 😉 Etwas dubios ist es, dass im Impfpass noch nicht einmal der Name der Ersthalterin eingetragen ist. Aber unser Tierarzt hat die beiden nach der Untersuchung am Folgetag als gesund & munter beurteilt. Und auch die aus Rußland stammende verabreichte Wurmkur konnten wir inzwischen dank Handyfoto im www identifizieren. Für uns 5 war es gut, dass wir die beiden schon nach 10 Wochen für unsere Lebens-/Wohnumstände verziehen konnten. Aber, bis auf wenige Stunden war ich ja auch die ganzen 2 Wochen für die Kleinen da. Inzwischen kann ich verstehen, warum Katzenkinder erst mit 12 Wochen abgegeben werden sollten. Sie erfordern bis dahin wirklich viel Aufmerksamkeit, wenn sie gut sozialisiert und wesensfest sein sollen. Außerdem gab es in den 2 Wochen bei bis zu 10x am Tag Miniportionen Feuchtfutter. Kein Wunder, dass Vermehrer die Kitten dann am Liebsten nach der 8 Woche abgeben, nach der 12 Woche fast täglich inserieren und spätestens nach 14 Wochen den Verkaufspreis reduzieren.
Wir hatten Glück, wir konnten die Eltern und die anderen beiden Katzendamen kennenlernen. Und deswegen sind wir jetzt nochmals seit gestern ’schwanger‘. Feala holen wir in ca. 7 Wochen ab – je nach Entwicklungsstand.
Kranke alte Katzen werden bei uns selbstverständlich bis zum Ende liebevoll gepflegt, aber wir möchten nicht nur noch mit Pflegefällen zusammenleben. Und die Gefahr besteht bei Tieren aus dem Tierschutz leider recht häufig …
LG Silke
Hallo liebe Katzenfreunde,
ich kann nur sagen meine 2 Thais habe ich teuer erworben und nur Pech gehabt. Beide aus einer Zucht der eine ist an einer HCM Erkrankung mit nur 6 Jahren verstorben und der zweite Kater ist ein kleiner immer mit irgendetwas erkrankt. Die Kosten die ich beim Tierarzt gelassen habe ist nicht mehr war. Leider sind die Züchter fasst alle befreundet und tauschen sich auch alle über ihren verkauf aus. Und die Vereine spielen mit dafür gibt es doch gutes Geld. Ich werde nie wieder bei einem Züchter für eine Katze Unkastriert 600,00 € bezahlen. Es gibt im Tierschutz dankbare Tiere die ich unterstützen werde.