Katzen-Fieber als Selbstbedienungsladen – oder: wie ist das mit dem Urheberrecht?

Leider entdecke ich in letzter Zeit sehr oft Texte, Fotos und Grafiken, die von Blog oder Info-Seite kopiert und woanders veröffentlicht werden. Und so gut wie jedes Mal bekomme ich "interessante" Antworten, wenn ich um die Entfernung der "angeeigneten" Inhalte bitte. Es scheint also Zeit zu sein für einen Artikel, der sich ein wenig näher mit dem deutschen Urheberrecht, seinen Inhalten und Grenzen auseinander setzt – für all Diejenigen, die meinen, Text- und Bilder"klau" sei "normal", "in Ordnung" oder "gar nicht so schlimm".

Was ist das Urheberrecht und was besagt es?

Das Urheberrecht schützt einen Urheber, seine (finanziellen) Interessen und Werke. Es schützt Fotos, Texte (in gewissem Rahmen, siehe unten), Zeichnungen, Grafiken, Bauwerke und Vieles mehr. Es regelt, welche Werke geschützt sind, wie sie verwendet werden dürfen und wer was veröffentlichen darf. Es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§64 UrhG), kann aber auch vererbt werden (§28 UrhG).

Es besagt, dass der Urheber allein bestimmen darf, wo, von wem und wie sein Werk veröffentlicht werden darf (§12, §15 bis §22 UrhG). Zugleich sagt es aus, dass nur der Urheber festlegen darf, ob und wie ein Urheberhinweis am Werk zu erfolgen hat (§13 UrhG). Weiterhin wird im Urheberrechtsgesetz bestimmt, dass Bearbeitungen eines Werkes (z.B. Umfärben eines Fotos oder leicht veränderte Zitate) ohne Zustimmung des Urhebers nicht zulässig sind (§23 UrhG).

Wird das Werk jedoch derart umgestaltet, dass ein "eigenes Werk" entsteht, wird keine Erlaubnis benötigt (§24 UrhG). Das betrifft zum Beispiel das "Inspirieren-lassen" durch Texte (kein Kopieren und leicht umschreiben!) oder das Verwenden kleiner Teile eines Fotos, wenn daraus eine neue, umfangreiche Collage/Grafik entsteht, bei der das eigentliche Foto nur einen kleinen Teil ausmacht.

Der Urheber ist berechtigt, für die Nutzung seiner Werke eine angemessene Vergütung zu berechnen und anderen Menschen Nutzungsrechte einzuräumen (§29, §31-§44). Es ist Vereinbarungssache, was durch diese Nutzungsrechte abdeckt ist.

Es sind strenge Regelungen festgelegt die Ausnahmen beschreiben, in denen nicht zwingend eine Vergütung bzw. ein Nutzungsrecht erforderlich ist. Das betrifft zum Beispiel Vervielfältigungen zu Unterrichts- oder Schulungszwecken oder zur Berichterstattung in Tageszeitungen oder im Radio (§ 45a – §53UrhG). Dabei geht es nicht um (private) Webseiten, Blogs, Magazine oder Ähnliches – gerade auch nicht dann, wenn diese gewerblich genutzt werden. Wird ein Werk auf diese Weise genutzt, ist zwingend eine Quellenangabe zu machen (§63 UrhG). Um den eigentlichen Urheber zu finden (und zu benennen) müssen weitreichende Recherche vorgenommen – und im Zweifelsfall auch nachgewiesen – werden (§61a UrhG).

Eine private Kopie, für den eigenen privaten Gebrauch ist zulässig, soweit kein "Kopierschutz" umgangen wird, die Inhalte nicht an anderer Stelle veröffentlicht werden und sie nicht dem kommerziellen Zweck dienen – was also eindeutig nicht für Webseiten und Veröffentlichungen von Züchtern und Vereinen, die direkt oder indirekt Geld mit ihren Webseiten verdienen, gilt (§53 UrhG).

Zudem wird im Urheberrechtsgesetz auch geregelt, dass der Urheber ein Melde- und Auskunftsrecht gegenüber dem Nutzenden hat (§54d-54g). Jemand, der ein Werk nutzt, muss also auf Nachfrage angeben, wie lange und in welchem Umfang er dies nutzt. Im Zweifel kann der Urheber die doppelte Vergütung verlangen, wenn ihm diese Angaben verweigert werden (§54e, Absatz 2 UrhG).

Der Abschnitt 2 des Urheberrechtsgesetz befasst sich unter anderem auch mit den Rechtsverletzungen. Hier ist festgeschrieben, welche Strafen bei einer widerrechtlichen Nutzung (und auch dem Versuch) zu erwarten sind, welche Rechte der Urheber hat, um seine Interessen durchzusetzen und welche Maßnahmen (z.B. Zwangsvollstreckung) bei der Durchsetzung seiner Rechte wahrgenommen werden dürfen.

Urheberrecht beim Foto

Jedes Foto – ob mit Wasserzeichen oder nicht – ist urheberrechtlich geschützt, dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Passbild oder ein aufwändig erstelltes "Profi-Foto" handelt (§2 UrhG).

Urheberrecht bei Texten

Das Urheberrecht bei Texten ist etwas kniffeliger als bei Fotos. Zunächst einmal bleibt zu sagen, dass Texte eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen müssen, damit sie urheberrechtlich geschützt sind. Nicht jeder Text ist also automatisch geschützt: einfache Artikelbezeichnungen, Tweets, Pressemitteilungen und kurze Teste sind es in der Regel nicht. Längere Texte, die eine gewisse "Persönlichkeit" rüberbringen – somit auch Bücher, Geschichten, Gedichte, Blogartikel, Musiktexte – sind in der Regel geschützt.

Diese dürfen dann ebenso wenig wie Fotos einfach kopiert und weiter veröffentlicht werden – auch dann nicht, wenn eine Quellenangabe erfolgt: es ist zwingend die Zustimmung des Urhebers erforderlich!

Zitate richtig nutzen (§51UrhG)

Häufig werden Texte kopiert und weiter veröffentlicht im Glauben, dass eine einfache Quellenangabe ausreichend sei. Dem ist aber nicht so. Auch zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten ist die Erlaubnis des Urhebers einzuholen. Zitate sind da eine Ausnahme – jedoch nur in ganz eng gestecktem Rahmen auch zulässig! Kopieren, um einfach nur die eigene Webseite oder den eigenen Blog zu füllen ist kein Zitieren.

"Zitieren" setzt voraus, dass man damit seine eigenen Aussagen untermauert. Dass man das Zitat quasi nur als "Bestätigung" seines eigenen Textes nutzt. Oder aber, wenn man sich mit dem Text an sich befasst: "Schau mal, dies hier steht dort und ich denke Folgendes darüber…". Auch der Umfang des Zitats ist hier wichtig. Selbst nur einen Satz zu schreiben und drei Absätze zu kopieren ist nicht zulässig. Großzitate (also länger zitierte Abschnitte) sind nur in wissenschaftlichen Veröffentlichungen zulässig. Für alles andere gilt das Kleinzitat – also nur einzelne Sätze/Abschnitte – keinesfalls das "Zitieren" ganzer Absätze.

Bei allen Zitaten sind zwingend Quellenangaben zu machen.

Urheberrecht in Kürze

Ohne die Erlaubnis des Urhebers darf kein urheberrechtlich geschütztes Werk vervielfältigt und weiter veröffentlicht werden. Fotos sind immer geschützt, Texte zum großen Teil. Eine einfache Quellen- oder Linkangabe zu "geklauten" Texten oder Fotos bedeutet trotzdem eine Urheberrechtsverletzung. Zitate sind nur dann erlaubt, wenn sie in einen eigenen (umfangreichen) Text eingebaut werden, um sich mit dem Text auseinander zu setzen oder seine eigene Meinung zu bekräftigen.

Es reicht also nicht, Texte zu kopieren und eine Quelle zu nennen, schon gar keine größeren Absätze und/oder ohne selbst einen großen Teil eigener Ideen beizusteuern. Es reicht auch nicht zu sagen "Hab den Urheber nicht gefunden, also gibts keine Angabe!". Ebenso wenig sind Angaben wie "Quelle: Internet" oder "Autor:unbekannt" ausreichend: es muss eine Menge Mühe aufgebracht werden, um den Urheber zu finden und die Erlaubnis von ihm selbst einzuholen.

Wann darf ich denn nun Texte und Fotos von Anderen nutzen?

Wenn es darum geht, diese Dinge privat im "stillen Kämmerlein" zu lesen/anzuschauen und keine Veröffentlichung woanders stattfinden soll, brauchst du gar nichts zu beachten. Das ist erlaubt.

Wenn es darum geht, diese Dinge weiterzugeben oder zu veröffentlichen, gilt: Erst dann, wenn der Urheber seine Erlaubnis gegeben hat. Da führt kein Weg drumherum. Das gilt auch für Gedichte, Geschichten, Zeichnungen und Ähnliches. Ist der Fotograf oder Autor nicht ermittelbar, bleibt nur, das Foto oder den Text nicht zu veröffentlichen. Ein "Quelle: Internet" oder "Autor: unbekannt" reicht nicht!

Was ist mit Verlinkungen oder der "Teilen"-Funktion?

Verlinkungen sind grundsätzlich erlaubt, sofern das Werk öffentlich (ohne Schutz) zugänglich ist. Da muss dann auch nichts beachtet und keine Erlaubnis eingeholt werden. Die "Teilen"-Funktion geht da in die gleiche Richtung: wenn ein Link geteilt wird, ist das alles kein Thema. Werden allerdings Texte und Fotos geteilt, wirds kniffeliger: Man kann leider nie wissen, ob derjenige, der ein Foto in den sozialen Netzwerken teilt auch wirklich der Urheber ist oder das Nutzungsrecht hat. Und dementsprechend auch nicht, ob man selbst mit dem Teilen nicht eine Urheberrechtsverletzung begeht. Gleiches gilt für geteilte Texte (sofern die dem Urheberrecht unterliegen).

Es ist im Grunde eine Grauzone: Man geht ja eigentlich davon aus, dass derjenige, der etwas in sozialen Netzwerken zum Teilen freigibt, auch möchte, dass es geteilt und weiterverbreitet wird. Wenn dieser Mensch auch alle nötigen Rechte besitzt und deutlich sagt, der Inhalt kann geteilt werden, gibt es keine Probleme. Ist derjenige selbst ein Klaubock, kann man mit dem Teilen Pech haben: der Fotograf oder Autor kann sich an euch wenden, Löschung verlangen und/oder Forderungen stellen.

Was erwartet mich schlimmstenfalls, wenn ich Fotos und Texte ohne die Einwilligung des Urhebers nutze?

siehe UrhG Abschnitt 2: Rechtsverletzungen
Schlimmstenfalls können hohe Rechnungen, Abmahnungen, Anwaltsbriefe und Unterlassungsklagen auf einen "Dieb" zukommen. Das ist nicht nur lästig, sondern teilweise auch extrem teuer. Der Urheber hat das Recht, Entschädigung für die widerrechtliche Nutzung von Fotos und Texten zu berechnen. Die Höhe wird in der Regel nach bestimmten Vorgaben (z.B. nach Fotogröße/-auflösung, Zeichenanzahl, Veröffentlichungsdauer – die muss man als Verletzter angeben!) berechnet. Es kann durchaus auch sein, dass die Rechnung doppelt so hoch ausfällt, weil bestimmte Vorgaben des Urheberrechts nicht eingehalten werden, als sogenannter "Verletzerzuschlag". Kann der Urheber nachweisen, dass er durch den Inhaltsklau einen Nachteil hatte, kann er zudem noch Schadenersatz fordern.

Wichtig zu wissen ist, dass die Begleichung der (hohen) Rechnung nicht auch gleichzeitig bedeutet, dass man die Texte/Fotos dann im Anschluss auch ganz legal nutzen darf: in der Regel decken solche Zahlungen nur die "Strafe", nicht aber die Lizenz-/Nutzungsgebühren ab: diese können dann noch zusätzlich hinzukommen. Diese Rechnung kann der Urheber (wenn er es möchte) allein stellen und braucht nicht zwingend einen Anwalt dazu. Es ist angeraten, sich als Dieb dann anwaltliche Hilfe zu holen bzw. den Betrag zu begleichen. Ist man als Dieb nämlich uneinsichtig, können zudem noch Anwalts- und Gerichtskosten auf einen zukommen. Bekommt der Urheber vor Gericht Recht, steigt die Summe der Kosten noch einmal, da man als Dieb auch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat.

Wenn da kein Wasserzeichen drauf ist, kann ich das nutzen?!…

Das ist ein fataler Trugschluss. In Deutschland muss nichts – weder Text noch Foto – durch Wasserzeichen, Copyright-Zeichen oder sonstigen "Klimbim" gekennzeichnet sein, damit es urheberrechtlich geschützt ist. Das Urheberrecht gilt – in gewissen Grenzen, siehe oben – grundlegend für veröffentlichte Inhalte. Da muss niemand extra etwas kennzeichnen, damit Fotos oder Texte geschützt sind – sie sind es "von Haus aus". Solche Wasserzeichen werden in der Regel (so wie bei mir) nur auf Fotos gepappt, damit Leute, die sich gern mal bei Anderen bedienen, ein wenig "abgeschreckt" werden. Leider ist es so, dass die Selbstbedienungsmentalitat größer ist, wenn keine extra Kennzeichnung auf den Fotos ist. Und man sich dann als Urheber auch noch anhören muss "da war ja gar kein Wasserzeichen drauf, also darf ich das nutzen – Reg dich nicht auf!"

Wenn etwas im Internet/auf Facebook veröffentlicht ist, hast du eh keine Rechte mehr?!…

Auch das ist ein fataler Irrtum. Jeder Urheber behält das Recht an seinen Veröffentlichungen. Egal, wie oder wo sie veröffentlicht werden. Denn das Urheberrecht ist nicht übertragbar (wenn auch vererbbar, siehe §28 und §29 UrhG)! Höchstens Nutzungsrechte können abgetreten werden – das ist dann Vereinbarungssache und keinesfalls selbstverständlich. Selbst Bilder aus der Bildersuche der unzähligen Suchmaschinen sind geschützt und dürfen nicht "einfach mal so" genutzt werden.

Warum bist du denn da so empfindlich?!…

Ganz einfach: ich sitze stunden- (teilweise sogar wochen-) lang daran, Quellen zu durchforsten, Fakten zu recherchieren und Texte so verständlich wie möglich zu formulieren. Ich gebe Geld aus, kaufe Fachbücher und bezahle sogar Beratungen bei verschiedenen Institutionen – einfach damit katzen-fieber.de immer besser wird, zuverlässige Infos liefert und ich mit dem zufrieden sein kann, was ich so veröffentliche. Ich investiere Zeit, Geld und sehr viel Herzblut in den Blog und die Info-Seite. Und dann kommt da jemand und kopiert sich dreist Texte, ohne auch nur die Hintergründe zu kennen oder einmal "Danke" zu sagen und tut so, als wäre dies seine Arbeit. Das ist frech, respektlos und vor allem auch gesetzteswidrig! Es ist mein Recht, zu bestimmen, wer wann und wo meine Arbeit veröffentlichen darf.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich so keine Kontrolle mehr habe, welche "veralteten" Infos so (mit meinem Namen drunter) im Netz kursieren. Und das fällt letztlich auch auf mich zurück.

Aber das ist doch tolle Werbung für dich!?…

Nein, ganz sicher nicht. Es ist ein Zeichen dafür, dass manche Menschen frech und respektlos genug sind, sich mit anderer Leute Federn zu schmücken – nicht mehr und nicht weniger. Und es ist auch ein Zeichen dafür, dass die "Textklauer" zu geizig sind, "richtige" Autoren für gut recherchierte Artikel zu bezahlen und keine eigenen Ideen (oder keine Ahnung?) haben, um Texte selbstständig zu formulieren. Es ist keine "Werbung", wenn offensichtlich wird, dass so mancher Mensch kein Unrechtsbewusstsein hat und die Arbeit von Textschreibern nicht anerkennt. Tatsächlich ist es sogar so, dass kreative Menschen mit Autorentätigkeiten "richtiges" Geld verdienen: Bücher schreiben, Werbetexte verfassen und Vieles mehr. Ich gehöre nicht zu diesen Menschen, trotzdem ärgert es mich, dass geistiges Eigentum und die Arbeit, gute Texte zu verfassen so gering geschätzt wird.

"Texte und Fotos klauen" ist also keine "Werbung", es ist schlicht und ergreifend Schmarotzertum und auch verboten.

Beweis mir doch erstmal, dass der Text/das Foto von dir ist – da kann ja Jeder kommen!?…

Kann böse nach hinten losgehen. Wer als Urheber mit solchen unangenehmen Menschen konfrontiert wird, wird in der Regel keine gütliche, schnelle und "schonende" Lösung suchen, sondern direkt zum Anwalt gehen und (teure) Post verschicken lassen. In der Regel wissen die Klauböcke sehr gut, dass und von wo sie Texte und Bilder klauen. Im vorgerichtlichen "Verfahren" müssen weder Urheber, noch Klaubock beweisen, wer denn letztlich der Urheber ist. Erst vor Gericht wird diese Frage endgültig geklärt. Das ist für denjenigen, der geklaut hat aber eben recht teuer.

Man kann als Klaubock sehr sicher sein, dass der Urheber seine Urheberschaft auch beweisen kann. Dazu sind keine teuren, aufwändigen Verfahren nötig. Im Grunde wird wohl kaum jemand etwas veröffentlichen, ohne sich abgesichert zu haben. Zumal es im Grunde auch eigentlich egal ist, bei wem man klaut: ob nun bei Fotograf X, der sich gemeldet hat oder bei Fotograf Y – eine Urheberrechtsverletzung bleibt es trotzdem. Fazit: wer Texte und Fotos nicht selbst erstellt, sollte bei einer netten Mail oder eine Benachrichtigung vom Urheber schnell die Nutzung unterlassen – auf Konfrontationskurs zu gehen, nützt Keinem, am wenigsten dem Klaubock selbst. Wenn man schon erwischt wird, ist es mehr als unklug, auch noch frech zu werden.

Aber XY hat gesagt, ich darf das so verwenden!?…

Die Einwilligung zur Nutzung kann nur der Urheber selbst geben. Es sei denn, er hat (in ganz seltenen Fällen) auch Dritten ein derart weitgefächertes Nutzungsrecht eingeräumt, dass auch diese wiederrum anderen ein Nutzungsrecht übertragen können. Agenturen machen sowas in der Regel häufig. Andere Bekannte, Züchterkollegen, Tierschutzvereine, Webseitenbetreiber, Blogger usw. haben dieses Recht aber nicht. Wer meint, er könne Anderen erlauben, die Inhalte von fremden Menschen zu nutzen, kann sich genau so in die Nesseln setzen wie derjenige, der beim Klau erwischt wurde. Denn auch derjenige, der (angeblich) die Erlaubnis von jemand anderem als dem Urheber selbst hat, handelt widerrechtlich.

Ich hab das alles nicht gewusst!?…

Im Zweifel gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" – wer von der Arbeit anderer Leute profitieren möchte, aber seine Rechte missachtet, kann unter Umständen sehr großes Pech haben und sich in Schwierigkeiten reiten. Jeder, der etwas nutzen möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob und in welchem Umfang er das darf. Es ist nicht am Urheber, all die "Klauböcke" einzeln über seine Rechte aufzuklären – zumal das Urheberrecht ja nicht nur im Internet, sondern auch im ganz normalen Alltag gilt. Manche Autoren oder Fotografen drücken nochmal ein Auge zu, wenn man sich entschuldigt und den Inhalt sofort von seiner Webseite, seinem Blog oder sonstigen Veröffentlichungen entfernt. Das ist aber weder eine Pflicht des Urhebers, noch das Recht eines "Diebs"! Im Zweifel können auch schon beim ersten Urheberrechtsverstoß saftige Strafen erwartet werden.

Zumal "das hab ich nicht gewusst" häufig einfach nur eine unehrliche Ausrede ist, um sich (hoffentlich) vor Forderungen und rechtlichen Konsequenzen zu drücken. Die meisten Urheber wissen das und lassen solche "Begründungen" längst nicht mehr gelten – dazu wird einfach zu viel, zu oft und zu dreist geklaut!

Verwirrend: Was darf ich denn nun bei den Inhalten auf Katzen-Fieber? Welche Ausnahmen machst du?

Grundsätzlich dürfen hier alle Inhalte von Blog und Webseite – egal von wem, also auch von Züchtern, Tierschutzvereinen, Tierärzten und allen anderen – verlinkt und in sozialen Netzwerken, auf Webseiten, Blogs, in Foren usw. geteilt werden. Dazu braucht ihr mich nicht fragen und auch keine extra Erlaubnis. Ihr könnt euch ebenso nach Herzenslust Texte, Fotos und Grafiken ausdrucken, um sie euch zuhaus anzuschauen – aber eben nicht weiter veröffentlichen. Auf der Facebook-Fanseite gibt es zudem ein Extra-Album mit Bildern zum Teilen und Kopieren. Diese Bilder dürfen geteilt, kopiert und weiter veröffentlicht werden – solange sie unverändert bleiben.

Nicht erlaubt ist das Kopieren und Weiterverbreiten anderer Texte, Grafiken und Fotos – auch nicht mit Linkangabe und/oder Quellenangabe. Dazu braucht es meine Erlaubnis. Wer sich nicht daran hält, wird in den meisten Fällen erst nett gebeten, die Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen. Geschieht dies nicht, ist der Klau sehr dreist oder kommerziell, verschicke ich Rechnungen. Wenn auch das nicht fruchtet oder ich gar einen "Wiederholungstäter" erwische, freut sich mein Rechtsbeistand über Zubrot.

Kurz: Egal wo – Links erlaubt, Kopieren ohne Erlaubnis nicht!






Das hier Geschriebene gilt selbstverständlich nicht nur für meine Fotos, Texte und Grafiken: auch die aller anderen Autoren, Blogger, Fotografen, Designer und Texter sind urheberrechtlich geschützt. Man darf und sollte von Niemandem klauen. Wer Veröffentlichungen nutzen möchte, muss sich mit dem Urheber in Verbindung setzen und um Erlaubnis fragen. Erst mit einer Erlaubnis und nur unter den vom Urheber gemachten Bedingungen ist es oki, sein geistiges Eigentum zu nutzen. Ohne Erlaubnis geht gar nichts.

In der Regel sind die meisten Menschen jedoch recht freundlich und geben die ein oder andere Erlaubnis, wenn man nett fragt 😉 Und sind wir mal ehrlich: wir profitieren von Geschichten, Musik, Fotos, Texten, Gedichten und allem, was sich pfiffige Köpfe so ausdenken und uns zur Unterhaltung bieten. Haben sie es da nicht verdient, dass man zumindest ihre grundlegenden Rechte beachtet?





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3 Kommentare

  1. Hallo Miriam,

    gerade als Studentin, die mit zu vielen Hausarbeiten gequält wurde :D, mekt man, wie viel Mühe Du dir mit deinen Texten machst. Quellenrecherche kann, je nach Thema, wirklich sehr zeitraubend und mühselig sein.
    Leute, die nie gezwungen waren ordentlich zu zitieren, wissen einfach nicht, wie viel Arbeit in einem gut recherchierter Text steckt. Deshalb fehlt ihnen auch die nötige Wertschätzung.
    Lass dich von solchen Gestalten bitte nicht entmutigen!

    Liebe Grüße
    Antje

  2. Ja, das mit dem Urheberrecht… Es ist leider im digitalen Zeitalter sehr einfach sich irgendwo zu bedienen. Aber man sollte es sich nicht gefallen lassen und dagegen angehen! Da kann ich dir nur zustimmen!

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